12.01.2024
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
bei markanten Wetterlagen findet Präsenzunterricht statt, solange die Schulleitung nichts anderes kommuniziert.
Unbenommen hiervon können Eltern bei akutem Unwetter grundsätzlich selbst entscheiden, ob der Weg zur Schule zumutbar ist. Sollten Eltern sich gegen eine Teilnahme am Unterricht entscheiden, ist die Schule umgehend morgens
zu informieren.
Freundliche Grüße
Lars Schröder
Schulleiter
16.08.2023
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
heute Abend wurden wir über folgenden Sachverhalt seitens der Bezirksregierung informiert:
Laut Mitteilung des Deutschen Wetterdienstes wird für die Mitte Deutschlands das folgende Unwetterereignis am 17.08.2023 erwartet:
„Unwetter mit zum Teil schweren Gewittern und Sturmböen zwischen 70 und 100 km/h“.
Die genaue räumliche Zugbahn und die Begleiterscheinungen können nicht sicher vorherbestimmt werden.
Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und extremen Wetter-Ereignissen“ vom 15.10.2022 wurde durch die Schulabteilung der Bezirksregierung Detmold festgelegt, dass der Unterricht trotz der angekündigten Unwetterlage regulär stattfinden kann. Auch an unserer Schule wird somit der Unterricht regulär stattfinden.
Unbenommen hiervon können Eltern bei akutem Unwetter grundsätzlich selbst entscheiden, ob der Weg zur Schule zumutbar ist. Sollten Eltern sich gegen eine Teilnahme am Unterricht entscheiden, ist die Schule umgehend morgens
zu informieren.
Freundliche Grüße
Lars Schröder
Schulleiter
07.08.2023
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Sommerferien neigen sich langsam dem Ende zu und ich möchte die Möglichkeit auf diesem Weg nutzen, allen einen guten Start ins neue Schuljahr 2023/2024 zu wünschen. Besonders begrüßen möchte ich
die Schülerinnen und Schüler, die neu zu ans die Schule kommen. Allen voran die Schülerinnen und Schüler des kommenden 5. Jahrgangs und die Schülerinnen und Schüler, die von anderen Schulen in unsere
kommende EF wechseln und unsere Oberstufe besuchen werden.
Auch wenn das letzte Schuljahr ein sehr kurzes Schuljahr war, war es für unsere Schule ein überaus erfolgreiches Jahr. So konnten wir nicht nur die Auszeichnungen "Digitale Schule NRW"
und im Bereich Erasmus+ das "eTwinning-Siegel" erreichen, sondern wir wurden auch mit dem Schulentwicklungspreis "Gute Gesunde Schule", Deutschlands bestdotierten Schulpreis,
ausgezeichnet.
In enger Zusammenarbeit der Schüler- und Elternschaft und des Kollegiums verabschiedeten wir das Leitbild der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule und wir konnten neue Kooperationspartner im Bereich der
Studien- und Berufsorientierung für unsere Schülerinnen und Schüler gewinnen. Des Weiteren konnten wieder viele Aktionen im letzten Schuljahr erfolgreich stattfinden, die in der Coronazeit so nicht
möglich waren. Zu nennen sind hier u.a. Kultur- und Schule Projekte, diverse Erasmus-Projekte, das integrative Spiel- und Sportfest des Stadtteils Ost, Klassen- und Kursfahrten und nicht zu
vergessen, die sehr schönen Abschlussfeiern. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage.
Auch personell hat sich einiges getan an der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule. Verlassen haben uns zum Ende des Schuljahres Frau Borghoff, Frau Naase-Hentze und Frau Oberzeiser. Ich wünsche allen
Kolleginnen alles Gute für ihren weiteren Lebensweg. Begrüßen dürfen wir neu im Kollegium unserer Schule Frau Niklas, Frau Kampelmann, Frau Hoffmann, Frau Schlüter, Frau Becker, Frau Strehle und Frau
Püschl. Herzlich Willkommen!
Somit sind wir auch zum Schuljahr 2023/2024 personell wieder gut aufgestellt, so dass das neue Schuljahr erfolgreich starten kann.
Ich freue mich auf das neue Schuljahr und die weitere Zusammenarbeit.
Lars Schröder
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
angefügt finden Sie einen Brief der Ministerin Frau Feller an die Eltern und Schülerinnen und Schüler Nordrhein-Westfalens zum Schulbetrieb nach Auslaufen der Corona-Verordnungen.
Freundliche Grüße
Jessica Kleine
stv. Schulleiterin
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
angefügt finden Sie im Auftrag von Frau Feller einen Brief der Ministerin an die Eltern und Schülerinnen und Schüler Nordrhein-Westfalens.
Wir wünschen allen Schüler*innen und den Eltern schöne und erholsame Ferien.
Freundliche Grüße
Jessica Kleine
stv. Schulleiterin
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
zunächst einmal hoffe ich, dass alle bisher eine schöne und erholsame Ferienzeit hatten.
Rechtzeitig vor dem Start in das neue Schuljahr wurden wir seitens des Schulministeriums darüber informiert, wie es bzgl. der Corona-Maßnahmen in den Schulen in NRW ab dem 10.08.2022 weitergeht. Unsere neue Schulministerin, Frau Dorothee Feller, hat diese Vorgaben in den folgenden Schreiben an die Eltern und die Schüler/innen zusammengefasst.
Selbstverständlich werden wir an dieser Stelle, wie gewohnt, über aktuelle Entwicklungen informieren.
Abschließend wünsche ich allen noch weiterhin schöne Ferien und einen guten Start ins Schuljahr 2022/2023 und vor allem Gesundheit.
Freundliche Grüße
Lars Schröder
Schulleiter
18.03.2022
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
soeben hat uns das Schulministerium über die neuen Änderungen bzgl. des Infektionsschutzgesetzes informiert, die entsprechende Auswirkungen auf die Beschulung an den Schulen in NRW haben werden. Das Wichtigste in Kürze:
- Bis Samstag, 2. April 2022, ist weiterhin nach § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schulen in NRW vorgesehen. Danach endet diese Pflicht. Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen.
- Für NRW hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden. Das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien wird voraussichtlich nicht wieder aufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.
Freundliche Grüße
Lars Schröder
Schulleiter
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
soeben hat uns das Schulministerium über die neuen Änderungen bzgl. des Infektionsschutzgesetzes informiert, die entsprechende Auswirkungen auf die Beschulung an den Schulen in NRW haben werden. Das Wichtigste in Kürze:
Freundliche Grüße
Lars Schröder
Schulleiter
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
zunächst einmal wünsche ich euch/Ihnen für das neue Kalenderjahr 2022 alles Gute, viel Glück und vor allem Gesundheit.
Der Unterricht an der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule startet am Montag, 10.01.2022, wie geplant in Präsenz für alle Schülerinnen und Schüler mit dem gewohnten Testrhythmus (Montag, Mittwoch und Freitag) und den bekannten Regelungen (Maskenpflicht etc.).
Um gerade nach den Ferien möglichst viele Infektionen frühzeitig zu entdecken und damit einen Eintrag und eine weitere Verbreitung in den Schulen zu vermeiden, werden an allen Schulen ab dem 10. Januar 2022 zunächst alle Personen, auch immunisierte, in die bewährten Teststrategien verpflichtend einbezogen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, weitere an Schule Beschäftigte).
Das bedeutet für unsere Schülerinnen und Schüler, dass ab dem ersten Schultag sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen.
Die erweiterte Testregelung ist ein weiterer Beitrag, um allen am Schulleben Beteiligten auch im neuen Jahr einen möglichst sicheren Schulstart im Präsenzbetrieb zu ermöglichen.
Selbstverständlich werden wir auch in diesem Kalenderjahr an dieser Stelle wie gewohnt über aktuelle Entwicklungen und Vorgaben seitens des Ministeriums informieren.
Freundliche Grüße
Lars Schröder
Schulleiter
29.10.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
ich möchte kurz über die wichtigsten Inhalte der aktuellen Schulmail seitens des Ministeriums informieren.
Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben.
Konkret bedeutet dies:
• Die Coronabetreuungsverordnung wird ab dem 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
• Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
• Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske in den Räumen und im Schulgebäude.
• Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.
• Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.
Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen. Ein entsprechender Erlass seitens des Ministeriums soll an die Gesundheitsämter verschickt werden, die für die Quarantäneanordnung zuständig sind.
Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.
Die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen, wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln, müssen und werden auch weiterhin konsequent umgesetzt.
Wie in meiner letzten Info auf der Homepage schon geschrieben, werden die Testungen grundsätzlich dreimal pro Woche (montags, mittwochs und freitags) zunächst bis zu den Weihnachtsferien fortgesetzt und sind Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Personen mit nachgewiesenem, vollständigem Impfschutz oder Genesene (Nachweis) müssen nicht an der Testung teilnehmen. Alternativ kann weiterhin ein aktueller Testnachweis einer anerkannten Teststelle bei der Testung in der Schule vorgelegt werden.
Freundliche Grüße
Lars Schröder
Schulleiter
07.10.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
ich möchte kurz über die wichtigsten Inhalte der aktuellen Schulmail seitens des Ministeriums informieren. Grundsätzlich läuft die Beschulung an der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule nach den Herbstferien in allen Bereichen so weiter wie vor den Herbstferien.
Die bisherigen Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten weiterhin fort. Sie haben sich bewährt und bieten einen zusätzlichen Schutz für alle am Schulleben Beteiligten.
Die Testungen dreimal pro Woche (montags, mittwochs und freitags) werden zunächst bis zu den Weihnachtsferien fortgesetzt und sind Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Personen mit nachgewiesenem, vollständigem Impfschutz oder Genesene (Nachweis) müssen nicht an der Testung teilnehmen. Alternativ kann weiterhin ein aktueller Testnachweis einer anerkannten Teststelle bei der Testung in der Schule vorgelegt werden.
Die zugunsten der Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bestehende Regelung nach § 2 Absatz 8 Satz 3 Coronaschutzverordnung wird für die Dauer der Herbstferien ausgesetzt, da die Schülerinnen und Schüler in dieser Zeit nicht in den Schulen getestet werden. Demnach benötigen Schülerinnen und Schüler, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind, für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test.
Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht. Die Tests bleiben kostenfrei. Die Eltern, deren Kinder noch keinen vollständigen Impfschutz haben, werden seitens des Ministeriums gebeten, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einen Test mit ihren Kindern durchzuführen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.
Viele Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen tätige Personen werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung). Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren, unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung, in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).
Auch nach den Herbstferien gilt zunächst die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske im Innenbereich der Schulen, nicht dagegen im Freien.
Gerade in Nordrhein-Westfalen kann nach Information des Schulministeriums eine stetige Zunahme der Impfquote bei Schülerinnen und Schülern festgestellt werden. Für Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt das ohnehin. Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auch auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien, ab dem 2. November 2021, abzuschaffen. Eine Maskenpflicht besteht dann voraussichtlich nur noch im übrigen Schulgebäude, insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine abschließende Information dazu sollen die Schulen in der ersten Schulwoche nach den Ferien erhalten.
Selbstverständlich werden wir an dieser Stelle wie gewohnt über aktuelle Entwicklungen informieren.
Abschließend wünsche ich allen schon einmal eine schöne und erholsame Ferienzeit und vor allem Gesundheit!
Freundliche Grüße
Lars Schröder
Schulleiter
13.09.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie Sie sicherlich in den Medien mitbekommen haben, gibt es nun in NRW eine Neuregelung der Quarantäne und ab dem 20.09.2021 eine erweiterte Testung an Schulen. Die Entscheidung, wer in Quarantäne geschickt wird, trifft weiterhin ausschließlich das Gesundheitsamt. Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person seitens des Amtes zu beschränken. Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden soll nur noch in Ausnahmefällen erfolgen.
Die Einhaltung aller Hygieneregeln einschließlich der Maskentragung in Innenräumen und regelmäßige Testungen stellen die Voraussetzungen für diese gezielte Quarantänisierung nur der infizierten Personen dar.
Ab Montag, 20.09.2021, werden drei wöchentliche Testungen an den weiterführenden Schulen vorgenommen. Die Testungen erfolgen ab diesem Datum grundsätzlich am Montag, Mittwoch und Freitag.
Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen seitens des Gesundheitsamtes angeordnet werden, kann die Quarantäne von diesen Kontaktpersonen (nicht die von der positiv getesteten Person!), in diesem Fall durch Vorlage eines negativen PCR-Tests vorzeitig beendet werden. Der PCR-Test muss beim Arzt oder im Rahmen der Kapazitäten in den Testzentren erfolgen. Der Test darf frühestens nach dem fünften Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler wieder an dem Unterricht in der Schule teil. Da die jeweiligen Klassenlehrer/innen und Beratungslehrer/innen die Übersichten führen, welche Kontaktpersonen sich in Quarantäne befinden, müssen die Schüler/innen den negativen PCR-Test bei diesen Kollegen/innen vorlegen. Dies kann nach Rücksprache mit den Lehrer/innen entweder digital per Teams oder in der Schule erfolgen. Hierfür sprechen die betroffenen Schüler/innen einen Termin mit den Klassenlehrer/innen bzw. Beratungslehrer/innen ab oder legen die negative PCR-Testbescheinigung in der nächsten Stunde bei diesem Kollegen/dieser Kollegin vor. Ab dem Zeitpunkt der Vorlage dieser Bescheinigung, nehmen die Schüler/innen wieder an dem Unterricht in der Schule teil.
Auch Schülerinnen und Schüler, die sich gegenwärtig in einer angeordneten Quarantäne befinden, können ab sofort von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich frühestens nach fünf Tagen durch einen PCR-Test freizutesten.
Lars Schröder
Schulleiter
13.09.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
wie Sie sicherlich in den Medien mitbekommen haben, gibt es nun in NRW eine Neuregelung der Quarantäne und ab dem 20.09.2021 eine erweiterte Testung an Schulen. Die Entscheidung, wer in Quarantäne geschickt wird, trifft weiterhin ausschließlich das Gesundheitsamt. Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person seitens des Amtes zu beschränken. Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden soll nur noch in Ausnahmefällen erfolgen.
Die Einhaltung aller Hygieneregeln einschließlich der Maskentragung in Innenräumen und regelmäßige Testungen stellen die Voraussetzungen für diese gezielte Quarantänisierung nur der infizierten Personen dar.
Ab Montag, 20.09.2021, werden drei wöchentliche Testungen an den weiterführenden Schulen vorgenommen. Die Testungen erfolgen ab diesem Datum grundsätzlich am Montag, Mittwoch und Freitag.
Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen seitens des Gesundheitsamtes angeordnet werden, kann die Quarantäne von diesen Kontaktpersonen (nicht die von der positiv getesteten Person!), in diesem Fall durch Vorlage eines negativen PCR-Tests vorzeitig beendet werden. Der PCR-Test muss beim Arzt oder im Rahmen der Kapazitäten in den Testzentren erfolgen. Der Test darf frühestens nach dem fünften Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler wieder an dem Unterricht in der Schule teil. Da die jeweiligen Klassenlehrer/innen und Beratungslehrer/innen die Übersichten führen, welche Kontaktpersonen sich in Quarantäne befinden, müssen die Schüler/innen den negativen PCR-Test bei diesen Kollegen/innen vorlegen. Dies kann nach Rücksprache mit den Lehrer/innen entweder digital per Teams oder in der Schule erfolgen. Hierfür sprechen die betroffenen Schüler/innen einen Termin mit den Klassenlehrer/innen bzw. Beratungslehrer/innen ab oder legen die negative PCR-Testbescheinigung in der nächsten Stunde bei diesem Kollegen/dieser Kollegin vor. Ab dem Zeitpunkt der Vorlage dieser Bescheinigung, nehmen die Schüler/innen wieder an dem Unterricht in der Schule teil.
Auch Schülerinnen und Schüler, die sich gegenwärtig in einer angeordneten Quarantäne befinden, können ab sofort von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich frühestens nach fünf Tagen durch einen PCR-Test freizutesten.
Lars Schröder
Schulleiter
16.08.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
zunächst einmal hoffe ich, dass alle eine schöne und erholsame Ferienzeit hatten.
Wie schon in der Info direkt vor den Sommerferien geschrieben, startet das neue Schuljahr ab dem 18.08.2021 grundsätzlich in allen Bereichen so, wie wir das laufende Schuljahr beendet haben.
Konkret bedeutet dies:
Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel erteilt und alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil.
Die bisherigen Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten weiterhin fort. Sie haben sich bewährt und bieten einen zusätzlichen Schutz für alle am Schulleben Beteiligten.
Die Testungen zweimal pro Woche werden fortgesetzt und sind Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Personen mit nachgewiesenem, vollständigem Impfschutz oder Genesene (Nachweis) müssen nicht an der Testung teilnehmen. In den weiterführenden Schulen kommen weiterhin die Antigen-Selbsttests zum Einsatz. Alternativ kann weiterhin ein aktueller Testnachweis einer anerkannten Teststelle bei der Testung in der Schule vorgelegt werden.
Auch im neuen Schuljahr gilt zunächst die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske im Innenbereich der Schulen, nicht dagegen im Freien.
Der Unterricht endet in den ersten Tagen (18.08.2021-20.08.2021) für alle Klassen und Jahrgänge um 12.35 Uhr. Der Mensabetrieb startet ab Montag, 21.08.2021, und der Kioskbetrieb ab Mittwoch, 18.08.2021.
Selbstverständlich werden wir an dieser Stelle wie gewohnt über aktuelle Entwicklungen informieren.
Abschließend wünsche ich allen einen guten Start ins Schuljahr 2021/2022 und vor allem Gesundheit!
Freundliche Grüße
Lars Schröder
02.07.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
ein sehr herausforderndes und außergewöhnliches Schuljahr endet heute.
Zu Beginn der Pandemie habe ich an dieser Stelle geschrieben, dass es sicherlich in diesem Schuljahr an der einen oder anderen Stelle schulisch nicht alles rund laufen wird, aber dass ich mir absolut sicher bin, dass wir die immensen Herausforderung annehmen und gut gemeinsam meistern werden. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir dies als Schulgemeinschaft sehr gut an unserer Schule geschafft haben. Gemeinsam im Kollegium und gemeinsam mit der Schüler- und Elternschaft. Vielen Dank für das Vertrauen, die gute Zusammenarbeit und auch für den Zusammenhalt in diesem besonderen Schuljahr.
Ein Beleg für die gute Arbeit und Zusammenarbeit an unserer Schule sind die wirklich hervorragenden Abschlussergebnisse unseres ersten Abiturjahrgangs und unseres Jahrgangs 10. Auch auf diesem Wege gratuliere ich nochmals allen Absolventinnen und Absolventen von ganzem Herzen.
Wir alle konnten in den letzten Wochen erfahren, dass der Alltag, sowohl der schulische als auch der private, nach und nach in unser aller Leben zurückgekehrt ist und hoffentlich noch weiter zurückkehren wird.
Nun erreichten uns seitens des Ministeriums erste Vorgaben, wie die Beschulung nach den Sommerferien an den Schulen in NRW zu Beginn des neuen Schuljahres 2021/2022 voraussichtlich aussehen wird. Die Grundregel für den Beginn der Unterrichtszeit im neuen Schuljahr am 18. August 2021 lautet:
Wir starten in das neue Schuljahr grundsätzlich in allen Bereichen so, wie wir das laufende Schuljahr beendet haben.
Konkret bedeutet dies:
Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel erteilt und alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil.
Die bisherigen Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten weiterhin fort. Sie haben sich bewährt und bieten einen zusätzlichen Schutz für alle am Schulleben Beteiligten.
Die Testungen zweimal pro Woche werden fortgesetzt. Personen mit nachgewiesenem, vollständigem Impfschutz müssen nicht getestet werden. In den weiterführenden Schulen kommen weiterhin die Antigen-Selbsttests zum Einsatz.
Auch im neuen Schuljahr gilt zunächst die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen, nicht dagegen im Freien. Die Notwendigkeit dieser Maskenpflicht wird aber nach den Sommerferien vom ersten Tag an im Lichte des Infektionsgeschehens und danach weiterhin regelmäßig seitens des Ministeriums überprüft.
Selbstverständlich werden wir an dieser Stelle weiterhin über aktuelle Entwicklungen informieren.
Abschließend wünschen wir Ihnen/euch und Ihren/euren Familien eine schöne Ferienzeit und vor allem Gesundheit!
Freundliche Grüße
Lars Schröder
Stv. Schulleiter
20.05.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
nachdem uns nun neue Vorgaben seitens des Schulministeriums erreicht haben, möchten wir über die weitere Beschulung an der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule informieren.
Sollte der Inzidenzwert im Kreis Paderborn weiterhin stabil unter 100 liegen, werden wir ab Montag, 31.05.2021, wieder den Schulbetrieb im durchgängigen Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler starten.
In dieser kurzen Schulwoche vom 31.05. - 02.06.2021 wird der Präsenzunterricht in der Sekundarstufe I um 12.35 Uhr enden und der Nachmittagsunterricht entsprechend über Distanz laufen.
Der Mensabetrieb startet nach Rücksprache mit der Stadt voraussichtlich an unserer Schule wieder ab dem 07.06.2021, so dass auch ab diesem Tag der Nachmittagsunterricht für alle Jahrgänge regulär in der Schule stattfinden wird. Die verpflichtende Teilnahme der Schülerinnen und Schüler des 5. Jahrgangs an dem Mittagessen ist bis zu den Sommerferien aufgehoben. Sollten Eltern dieses Jahrgangs die Teilnahme ihrer Kinder an dem Mittagessen bis zu den Sommerferien nicht mehr wünschen, teilen sie dies den Klassenlehrern/innen bis Donnerstag, 27.05.2021, mit.
An den bisherigen Vorgaben zur Durchführung und Teilnahme am Präsenzunterricht ändert sich nichts. Weiterhin gelten die aktuellen Schutzmaßnahmen, Hygieneregeln und die verpflichtende Teilnahme an den Testungen.
Ich möchte darauf hinweisen, dass in nächster Zeit noch mehrere mündliche und schriftliche Prüfungen anstehen, die unter konsequenten Hygiene-Auflagen stehen und die einen hohen Personaleinsatz erfordern. Im Einzelfall kann dies an Prüfungstagen dazu führen, dass für bestimmte Klassen und Jahrgangsstufen der Präsenzunterricht nicht in vollem Umfang erteilt werden kann. Sollte dies der Fall sein, werden wir rechtzeitig die Schülerinnen und Schüler und Eltern über die bekannten Wege informieren.
Sollten uns zukünftig neue Informationen und Vorgaben bzgl. der Beschulung erreichen und wir diese an unsere Schule angepasst haben, werden wir wie gewohnt an dieser Stelle informieren.
Viele Grüße und bleiben Sie gesund!
Lars Schröder
Stv. Schulleiter
06.05.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
aufgrund der sinkenden Inzidenzzahlen im Kreis Paderborn haben uns neue Vorgaben bzgl. der Beschulung erreicht.
Ab dem 10.05.2021 starten wieder alle Klassen und Jahrgangsstufen in unser bekanntes Wechselmodell (s. auch Info Homepage vom 15.04.2021). In der kommenden Woche werden die Gruppen und Jahrgangsstufen wieder im Präsenzunterricht sein, die in der KW 17 (ab 26.04.2021) nicht in der Präsenzbeschulung waren. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die Klassenlehrer/innen und Beratungslehrer/innen wenden.
Sollten uns zukünftig neue Informationen und Vorgaben bzgl. der Beschulung erreichen und wir diese an unsere Schule angepasst haben, werden wir wie gewohnt an dieser Stelle informieren.
Wir freuen uns auf unsere Schüler/innen im Präsenzunterricht.
Viele Grüße und bleiben Sie gesund!
Lars Schröder
Stv. Schulleiter
27.04.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
nachdem uns nun neue Vorgaben seitens des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) erreicht haben, möchten wir über die weitere Beschulung an der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule informieren.
Die regionale Inzidenz im Kreis Paderborn lag in den letzten Tagen über dem Wert von 165. Ab diesem Wert gelten weitergehende Maßnahmen auch im Schulbereich. Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist der Präsenzunterricht in Schulen untersagt. Abschlussklassen sind davon ausgenommen (weitergehende Informationen s. Info Homepage vom 23.04.2021).
Für unsere Schule bedeuten diese Vorgaben, dass die Jahrgangsstufen 5-9 und die EF ab Donnerstag, 29.04.2021, zunächst wieder ausschließlich über die bekannten Wege im Distanzunterricht beschult werden. Für unsere Abschlussjahrgänge gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.
An dieser Stelle werden wir selbstverständlich informieren, sobald diese Vorgaben aufgrund sinkender Inzidenzzahlen im Kreis Paderborn wieder aufgehoben werden und der Präsenzunterricht in allen Jahrgängen wieder starten kann. Wir hoffen natürlich sehr, dass der Inzidenzwert im Kreis Paderborn bald wieder sinkt und wir alle Schülerinnen und Schüler in der Schule wiedersehen werden.
Viele Grüße und bleiben Sie gesund!
Lars Schröder
Stv. Schulleiter
23.04.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
der Präsenzunterricht ist in allen Jahrgängen in dieser Woche sehr gut angelaufen, worüber wir uns sehr freuen.
Ich möchte kurz darüber informieren, dass das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundesgesetz/“Notbremse“) ab heute in Kraft getreten ist. Das Gesetz schafft grundsätzlich einen geänderten rechtlichen Rahmen für das staatliche Handeln in der Corona-Pandemie. Es führt eine bundesweit verbindliche „Notbremse“ ein, die zunächst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 ab dem übernächsten Tag zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz auslöst. Ab einer Inzidenz von 165 gelten weitergehende Maßnahmen auch im Schulbereich. Die gesetzlichen Vorgaben des Bundes gelten hierbei per se nicht landesweit, sondern je nach Betroffenheit in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten, in denen sich die Schule befindet.
Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt. Abschlussklassen sind davon ausgenommen. Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebs unberührt.
Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet grundsätzlich statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft.
Da der Inzidenzwert im Kreis Paderborn derzeit nicht in diesem Bereich liegt, wird die bisherige Beschulung an der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule weiterhin fortgeführt (s. Info Homepage 16.04.2021). Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir an dieser Stelle selbstverständlich informieren.
Viele Grüße und bleiben Sie gesund!
Lars Schröder
Stv. Schulleiter
15.04.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
hiermit möchten wir über die weitere Beschulung an unserer Schule ab dem 19.04.2021 informieren.
Wie in meiner letzten Info auf der Homepage angedeutet, wird ab dem 19.04.2021 der Präsenzunterricht für alle Jahrgänge in Form des Wechselunterrichts wie vor den Osterferien wieder aufgenommen. In der kommenden Woche starten die Gruppen in den Präsenzunterricht, die in der Woche vor den Osterferien im Distanzlernen waren. Hier noch einmal die wichtigsten Regelungen in Kürze (s. auch Info Homepage vom 09.03.2021 unter dem Reiter „Corona-Infos“):
Der Präsenzunterricht ab dem 19.04.2021 endet für die Jahrgänge 5-EF nach der 4. Stunde, am Dienstag nach der 5. Stunde und die SuS werden lt. Stundenplan unterrichtet. Der Nachmittagsunterricht wird zunächst nicht in Präsenz unterrichtet und findet weiterhin auf Distanz über Teams statt. Die Q1 wird in Präsenz nach Plan beschult. Hier findet auch der Unterricht am Nachmittag weiterhin statt. Die Q2 wird bis zu den Prüfungen weiterhin nach der aktuellen Regelung beschult.
Die Jahrgänge 5-8 werden in halben Klassen in Präsenz im Klassenverband unterrichtet. Es gilt weiterhin die Einteilung, die auch schon vor den Ferien Gültigkeit hatte. Das Gleiche gilt für die EF.
Der Fokus wird bewusst auf den Präsenzunterricht vor Ort in den Kleingruppen und auf der Fortführung des fachlichen Lernens liegen. Die Gruppen, welche zu Hause sind, werden dann vorwiegend mit Übungsaufgaben zur Festigung versorgt.
Für die Jahrgänge 9 und 10 gelten ebenfalls die Regelungen, die auch schon vor den Ferien angewandt worden sind (s. Info Homepage vom 09.03.2021). Mit dieser Organisation haben wir es bisher erfolgreich geschafft, dass wir die äußere Differenzierung aufrecht halten konnten und weiterhin auch können. Der Nachmittagsunterricht findet grundsätzlich auch in diesen Jahrgängen auf Distanz über Teams statt. In der Woche vom 19.04. - 23.04.21 ist der Jahrgang 10 im Distanzlernen.
Die bisherigen Regelungen bzgl. der Pausen (Zuordnung der Schulhöfe, Toiletten etc.) bleiben bestehen. Morgens werden die Schüler/innen weiterhin an den vereinbarten Plätzen von den Fachkollegen/innen abgeholt. Die Schüler/innen müssen auf dem Schulgelände medizinische Masken tragen.
Die Mensa bleibt zunächst geschlossen, der Kiosk wird in den Hofpausen geöffnet. Sobald wir wieder in den Ganztagsbetrieb mit geöffneter Mensa wechseln können, werden wir selbstverständlich entsprechend informieren.
Wie schon in der letzten Info auf der Homepage (09.04.2021) geschrieben, gibt es an den Schulen in NRW nun eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal. Der Besuch der Schule bzw. die Teilnahme an den Präsenzunterricht wird seitens der Landesregierung damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Wir haben schon vor den Osterferien und auch in dieser Woche unsere Schülerinnen und Schüler getestet. Die Testungen haben bisher sehr gut und im Regelfall wirklich reibungslos geklappt. Hierfür möchten wir uns herzlich bei den Schülerinnen und Schülern und unseren Kolleginnen und Kollegen bedanken! Auch in der kommenden Woche werden die Testungen nach dem bekannten Ablauf durchgeführt.
Weitere Hinweise zu den Selbsttests (s. auch „Corona-Infos“ unter „Informationen zu Selbsttests und Ergebnisinterpretation“):
Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben. Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), wobei die Testung höchstens 48 Stunden zurückliegen darf. Der negative Testnachweis muss umgehend den Klassenlehrern/innen bzw. Beratungslehrern/innen an dem Tag vorgelegt werden, an dem der Schüler/die Schülerin am Präsenzunterricht teilnimmt bzw. an dem Tag, an dem in der Klasse/in dem Jahrgang getestet wird. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und werden vom Präsenzunterricht entsprechend ausgeschlossen. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts und erhalten benötigte Arbeitsmaterialien bzw. Aufgaben auf den bekannten schulischen Kanälen. Die Eltern bzw. die Schülerinnen und Schüler müssen sich mit den Klassenlehrern/innen bzw. Beratungslehrern/innen in Verbindung setzen. In diesem Zusammenhang weisen wir die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin.
Ferner weise ich nochmal auf die Rechtspflichten im Hinblick auf den Umgang mit einem positiven Coronaselbsttest hin. (s. Info Homepage vom 17.03.2021).
Mit dem oben beschriebenen Unterrichtsmodell haben wir vor den Osterferien gute Erfahrungen sammeln können und wir denken, dass wir mit diesem Modell auch in nächster Zeit im Sinne unserer Schüler/innen und den aktuellen Vorgaben weiterhin eine gute Beschulung im Rahmen der Pandemie werden sicherstellen können.
Wir freuen uns auf die Schüler/innen im Präsenzunterricht!
Viele Grüße und bleiben Sie gesund!
Lars Schröder
Stv. Schulleiter
09.04.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
heute erreichten uns die aktuellen Vorgaben bzgl. der Beschulung aller Jahrgänge ab dem 12.04.2021:
Sobald uns weitere Informationen und Vorgaben bzgl. der Beschulung ab dem 19.04.2021 erreichen und wir diese an unsere Schule angepasst haben, werden wir wie gewohnt an dieser Stelle informieren.
Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Lars Schröder
Stv. Schulleiter
27.03.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
die ersten Wochen Präsenzunterricht liegen hinter uns. Auf diesem Weg möchte sich das Schulleitungsteam der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule sowohl bei unseren Schülerinnen und Schülern als auch bei unseren Kolleginnen und Kollegen für den reibungslosen und disziplinierten Ablauf herzlich bedanken!
Auf Grundlage der aktuellen Schulmail gehen wir derzeit davon aus, dass das Unterrichtsmodell (Wechselmodell), welches wir bis zu den Osterferien durchgeführt haben, auch nach den Osterferien bis zunächst 23.04.2021 weitergeführt wird.
Im Rahmen des Präsenzunterrichts wurden diese Woche erstmals Schnelltests für die Schülerschaft durchgeführt. Alle Tests endeten glücklicherweise mit negativen Ergebnissen und liefen reibungslos ab.
Das Schulleitungsteam wünscht ein frohes Osterfest im Kreis der Familie und erholsame Ferien!
Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Lars Schröder
Stv. Schulleiter
17.03.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
auf Grundlage der aktuellen Schulmail gehen wir davon aus, dass uns vor den Osterferien die ersten Selbsttests für unsere Schülerinnen und Schüler erreichen werden. Deshalb möchten wir hiermit weitere Informationen bzgl. der Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler an der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule basierend auf der aktuellen Schulmail geben.
Ein wichtiger Punkt vorneweg:
Symptomatische Personen sollen weiterhin gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19-Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben! Die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufnehmen.
Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern/Personensorgeberechtigte von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin soll sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen. Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der landesrechtlichen Verordnungen (u.a. häusliche Absonderung auch für Familienangehörige und ggf. die Lerngruppe, die Klasse, Kontaktpersonen).
Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schülerinnen und Schüler mit negativem Testergebnis können im Regelfall weiterhin die Schule besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.
Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen (sog. „social bubble“) des betroffenen Verdachtsfalls sind allerdings aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten (unabhängig von Aufenthaltsort oder auch im Sportunterricht), sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.
Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Lars Schröder
Stv. Schulleiter
17.03.2021
Informationen zu Selbsttests und Ergebnisinterpretation
Sogenannte PoC-Schnelltests können innerhalb von gut 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Insbesondere Personen mit hoher Viruslast können somit identifiziert werden. Bei den vom Land beschafften Tests handelt es sich um Selbsttests, d.h. um Tests zur Eigenanwendung. Bis zum Beginn der Osterferien werden ausschließlich Selbsttests der Firma Roche an die Schulen geliefert. Eine Kurzanleitung des Selbsttests finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal:
https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
Zu den Begrifflichkeiten
Ergebnisinterpretation des Selbsttests
Das Ergebnis eines Selbsttests der Firma Roche ist wie folgt zu interpretieren:
Negativ => Das Vorhandensein einer Kontrolllinie (C) – egal wie schwach diese ist – aber keine Testlinie (T) bedeutet ein negatives Ergebnis.
Positiv => Das Vorhandensein einer Testlinie (T) zusammen mit einer Kontrolllinie (C) bedeutet ein positives Ergebnis.
Ungültig => Wenn keine Kontrolllinie (C) sichtbar ist, ist das Ergebnis als ungültig zu betrachten. Der Test funktioniert nicht richtig und sollte mit einem neuen Test-Kit wiederholt werden.
Eine genaue Interpretation eines Ergebnisses finden Sie in der Kurzanleitung des Selbsttests im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests
09.03.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
hiermit möchte ich über die weitere Beschulung an unserer Schule ab dem 15.03.2021 informieren. Weitere Infos erhalten die Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern über die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer bzw. Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer.
Die folgende Regelung gilt zunächst bis zu den Osterferien, ist aber grundsätzlich so ausgelegt, dass sie auch nach den Osterferien weiterlaufen könnte. Sollten keine weiteren Vorgaben kommen, wird diese Organisation auch nach den Ferien zunächst weiter Bestand haben.
Um unseren Schülerinnen und Schülern und dem Wunsch vieler Kolleginnen und Kollegen nach Aufrechterhaltung der äußeren Differenzierung in den oberen Jahrgängen gerecht zu werden, haben wir die einzelnen Jahrgänge zum Teil differenziert betrachten müssen:
Auch wenn die bisherige Beschulung über Teams in den letzten Wochen und Monaten im Regelfall sehr gut geklappt hat, denken wir, dass wir mit diesem Modell auch in nächster Zeit im Sinne unserer Schüler/innen und den aktuellen Vorgaben weiterhin eine gute Beschulung im Rahmen der Pandemie werden sicherstellen können.
Wir freuen uns auf die Schüler/innen im Präsenzunterricht!
Viele Grüße und bleiben Sie gesund!
Lars Schröder
Stv. Schulleiter
17.02.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
hier die aktuellen Informationen bzgl. der Beschulung aller Jahrgänge ab dem 22.02.2021:
Wie schon an dieser Stelle geschrieben, sollen zuerst die Abschlussjahrgänge (10, Q1 und Q2) ab dem 22.02.2021 wieder in den Präsenzunterricht starten. Den Schulen wurde diesbezüglich ein gewisser Handlungsspielraum eingeräumt.
Bei den Überlegungen musste ferner berücksichtig werden, dass wir aufgrund der aktuellen positiven Inzidenzentwicklung in NRW und den Aussagen des Ministeriums davon ausgehen müssen, dass wir schon bald weitere Vorgaben bzgl. der Beschulung der anderen Jahrgänge erhalten werden. Letzte Aussagen deuten daraufhin, dass bei einem Inzidenzwert von unter 50 in NRW ggfs. alle SuS wieder zurück in die Schule kommen sollen. Ob das dann in den weiterführenden Schulen im Wechselunterricht sein wird oder gleich alle SuS zurückkommen sollen, steht aktuell noch nicht fest. Da uns voraussichtlich bald weitere Vorgaben erreichen werden, sollten sich die Auswirkungen des Präsenzunterrichts der Abschlussjahrgänge auf die anderen Jahrgänge somit möglichst stark in Grenzen halten, um unseren guten IST-Stand im Distanzlernen möglichst im Sinne unserer gesamten Schülerschaft zu wahren und auf neue Vorgaben schnell reagieren zu können.
Für die einzelnen Jahrgänge bedeutet dies im Einzelnen:
Sobald uns weitere Informationen und Vorgaben bzgl. der Beschulung erreichen und wir diese an unsere Schule angepasst haben, werden wir wie gewohnt an dieser Stelle informieren.
Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Lars Schröder
Stv. Schulleiter
11.02.2021
28.01.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
nachdem uns heute die Informationen seitens des Ministeriums erreicht haben, gelten ab Montag, 01.02.2021, folgende Regelungen an der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule:
Selbstverständlich werden wir weiterhin an dieser Stelle bzgl. neuer Vorgaben im Hinblick auf die Beschulung
an der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule informieren.
Wir hoffen natürlich sehr, dass wir uns bald alle wieder gesund in der Schule wiedersehen und der reguläre Schulbetrieb bald wieder möglich sein wird. Die aktuellen Zahlen im Rahmen der Pandemie sollten uns allen auch diesbezüglich etwas Grund zur Hoffnung geben.
Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Lars Schröder
Stv. Schulleiter
21.01.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse an der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule für die Jahrgänge 5-Q1 am 29.01.2021 erfolgt in diesem Jahr aufgrund der derzeit kritischen Pandemielage und unter Beachtung der Vorgaben grundsätzlich zunächst digital über den persönlichen Lernstatt-Zugang der Schülerinnen und Schüler per Mail. Die Klassenlehrer/innen und Beratungslehrer/innen versenden eine entsprechende Kopie der Zeugnisse am Freitag bis 12.30 Uhr. Selbstverständlich wird das Originalzeugnis den Schülerinnen und Schülern in der Schule ausgehändigt, sobald der Präsenzunterricht an unserer Schule wieder startet.
Sollten Eltern die zunächst digitale Übermittlung der Halbjahreszeugnisse über den persönlichen Account ihrer Kinder nicht wünschen oder dringend ein Originalzeugnis benötigen und stattdessen das Halbjahreszeugnis am Freitag, 29.01.2021, persönlich in der Schule abholen wollen, können sie dies den Klassenlehrern/innen und Beratungslehrer/innen bis zum 26.01.2021 über Teams und/oder Dienstemail kurz mitteilen.
Es wird dann ein individuelles Zeitfenster am Freitagvormittag (29.01.2021) festgelegt und den Eltern bzw. Schülerinnen und Schülern mitgeteilt. Zu dieser Zeit müssen dann die Zeugnisse in der Schule abgeholt werden.
Wir möchten Sie darum bitten, dass die Möglichkeit, die Zeugnisse persönlich in der Schule abzuholen, nur in dringenden Fällen wahrgenommen wird. Vielen Dank!
Der reguläre Distanzunterricht am 29.01.2021 endet für die Jahrgänge 5-Q1 um 10.30 Uhr. Für die Q2 findet an diesem Tag der Unterricht regulär in den ersten beiden Stunden und der Nachmittagsunterricht statt.
Freundliche Grüße
Lars Schröder
Stv. Schulleiter
07.01.2021
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
nachdem uns nun Informationen seitens des Ministeriums erreicht haben, gelten ab Montag, 11.01.2021, folgende Regelungen an der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule:
Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Lars Schröder
Stv. Schulleiter
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
wie Sie sicherlich schon aus den Medien entnommen haben, beginnen die Weihnachtsferien in diesem Jahr aufgrund des Pandemiegeschehens etwas früher. Der letzte Schultag ist Freitag, 18.12.2020.
Die längerfristigen Pläne von Schulen für die Termine von Klausuren bedingen einige Ausnahmen. So können etwa Klausuren in der gymnasialen Oberstufe auch noch am 21. oder 22.12.20 geschrieben werden.
Eltern, deren Kinder die Jahrgangsstufen 5 oder 6 besuchen, können ferner eine Notbetreuung für den 21.12.20 und/oder 22.12.20 in Anspruch nehmen.
Das ausgefüllte Antragsformular muss spätestens bis zum 10.12.2020 bei der jeweiligen Klassenleitung abgegeben werden. Vielen Dank!
Freundliche Grüße
Lars Schröder
Stv. Schulleiter
Bild von Lea - Klasse 6
Weiter Informationen von Seiten der Ministerien:
https://www.schulministerium.nrw.de/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten
https://www.mags.nrw/coronavirus-rechtlicheregelungen-nrw
18.12.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
ein sehr herausforderndes und außergewöhnliches Jahr neigt sich nun langsam dem Ende.
Wir hoffen und wünschen uns natürlich sehr, dass wir uns alle nach den Weihnachtsferien am 11.01.2021 gesund in der Schule wiedersehen und dass der Alltag, sowohl der schulische als auch der private, nach und nach in unser aller Leben im nächsten Jahr zurückkehren wird. Das wird kommen, nur wir brauchen, wie alle Menschen in dieser Welt, noch etwas Geduld.
Im April dieses Jahres habe ich zu Beginn der Pandemie an dieser Stelle geschrieben, dass es sicherlich in diesem Jahr an der ein oder anderen Stelle schulisch nicht alles rund laufen wird, aber dass ich mir absolut sicher bin, dass wir diese immense Herausforderung annehmen und gut gemeinsam meistern werden. Wir sind der Überzeugung, dass wir dies als Schulgemeinschaft sehr gut geschafft haben. Gemeinsam im Kollegium und gemeinsam mit der Schüler- und Elternschaft. Vielen Dank für das Vertrauen, die gute Zusammenarbeit und auch für den Zusammenhalt.
Wir gehen Stand jetzt davon aus, dass der Präsenzunterricht nach den Ferien wieder regulär stattfinden wird. Sollten sich wider Erwarten noch diesbezüglich Änderungen ergeben, werden wir natürlich an dieser Stelle entsprechend informieren.
Abschließend wünschen wir Ihnen/euch und Ihren/euren Familien eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit und vor allem Gesundheit!
Freundliche Grüße
Lars Schröder
Stv. Schulleiter
14.12.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
in NRW hat sich bzgl. der unten schon aufgeführten Regelungen vom 11.12.2020 nichts verändert. Sollten uns doch noch neue Vorgaben erreichen, werden wir an dieser Stelle selbstverständlich entsprechend informieren. Wir gehen aber nicht davon aus, dass es noch weitere Änderungen geben wird.
Der Kiosk bleibt in dieser Woche weiter geöffnet. Ebenfalls bleibt nach Rücksprache mit der Stadt die Mensa zunächst geöffnet.
Sollten im Laufe der Woche so viele Schüler/innen in das Distanzlernen wechseln, dass nur noch sehr wenige Schülerinnen und Schüler (<10) essen gehen, wird die Mensa seitens der Stadt geschlossen. Auch diesbezüglich werden wir dann entsprechend informieren.
Für die Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 5, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, hat das Sekretariat das Mittagessen storniert. Seitens der Stadt wurde auch das Essen für die Jahrgänge 8-13 aufgrund des verpflichtenden Distanzunterrichts storniert. Die Gelder werden entsprechend gutgeschrieben.
Eltern, deren Kinder die Jg. 6 und 7 besuchen und demzufolge ggfs. freiwillig zum Essen angemeldet sind, melden das Essen bitte selbst über den bekannten Weg ab, sobald ihr Kind ins Distanzlernen wechselt und entsprechend nicht mehr in der Schule essen wird.
Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Lars Schröder
Stv. Schulleiter
11.12.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
nachdem uns nun Informationen seitens des Ministeriums erreicht haben, gelten ab Montag, 14.12.2020, folgende Regelungen an der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule:
Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Lars Schröder
Stv. Schulleiter
19.11.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
das Mensateam unserer Schule ist bis einschließlich 30.11.2020 in Quarantäne. Es müssen weiter keine Schüler/innen und Lehrer/innen in Quarantäne.
Nach Abstimmung mit dem Schulverwaltungsamt bleibt die Mensa der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule bis einschließlich Montag, 30.11.2020, geschlossen.
Nach Abwägung aller notwendigen Details und Rücksprache mit allen Beteiligten, ist das aus unserer Sicht der verantwortungsvollste Weg in dieser Situation.
Der Unterricht wird in allen Jahrgängen entsprechend der Stundenpläne erteilt. Bitte denken Sie daran, ihren Kindern für diese Zeit etwas zu Essen mit in die Schule zu geben.
Der Menüplan in OPC wird für diesen Zeitraum gelöscht und die bisher bestellten Menüs werden seitens der Stadt storniert.
Der Kiosk bleibt in dieser Zeit geöffnet.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Lars Schröder
Stv. Schulleiter
18.11.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
zur Info:
direkt vor der Mittagspause erreichte uns die Nachricht, dass ein Mensamitarbeiter, der nicht in der Essensausgabe tätig ist, positiv auf das Coronavirus getestet worden ist.
Vorsorglich haben wir heute die Mensa nicht geöffnet und sie wird auch am Donnerstag und Freitag geschlossen bleiben. Der Nachmittagsunterricht für die Jahrgänge 5-10 entfällt am 19. und 20.11.20 aufgrund der Mensaschließung entsprechend und die Schülerinnen und Schüler werden durch die Fachlehrer/innen mit Aufgaben versorgt. Der Unterricht für die Oberstufe findet regulär statt.
Ferner wird der Kiosk vorsorglich am 19. und 20.11.2020 ebenfalls geschlossen bleiben. Sollten uns weitere Informationen und Vorgaben seitens des Gesundheitsamtes erreichen, werden wir selbstverständlich umgehend informieren.
Freundliche Grüße
Lars Schröder
Stv. Schulleiter
Der Schulbetrieb in Corona-Zeiten nach den Herbstferien
21. Oktober 2020
Liebe Schülerinnen und Schüler,
liebe Eltern,
die Schulgemeinschaft der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule hatte sich grundsätzlich schon auf das freiwillige Tragen eines MNS auch im Unterricht zum Schutz aller Beteiligten verständigt.
Nach den Herbstferien ist das Tragen eines MNS seitens des Schulministeriums nun wieder auch im Unterricht verpflichtend vorgeschrieben. Aufgrund der bisherigen Vereinbarungen ändert sich aber somit nicht viel bzgl. des Unterrichtsgeschehens an unserer Schule und der Unterricht wird weiterhin nach Stundenplan stattfinden.
Da wir zur Sicherheit die Räume häufig komplett durchlüften werden und die Pausen (auch bei schlechterem Wetter) auf den Schulhöfen stattfinden, müssen alle angemessen warm gekleidet sein.
Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!
Corona-Informationen der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule
Informationen zum Coronavirus
Aktuelle Informationen zum Coronavirus erhalten Sie auf den Internetseite des Robert-Koch-Instituts und der Gesundheitsbehörden: |Link|
Das NRW-Gesundheitsministerium hat darüber hinaus ein Bürgertelefon zum Coronavirus unter der Nummer (0211) 9119 1001 geschaltet.
Wenn neben den festen Schultagen noch Betreuungsbedarf für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 und 6 besteht, füllen Sie bitte das Formular aus und wenden sich damit dann an uns.
Aktuelle Information vom 20.05.2020
Aktuelle Information vom 17.04.2020
Aktuelle Information vom 15.04.2020
Aktuelle Information vom 03.04.2020
Aktuelle Infomation vom 17.03.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
die Beratungstage am 30./31.03.2020 werden nicht stattfinden. Sollten Eltern Gesprächsbedarf haben, können sie die Kolleginnen und Kollegen per Dienstemail (s. Homepage) kontaktieren.
Ferner ist der Girls´ und Boys´ Day am 26.03.2020 abgesagt.
Freundliche Grüße und passen Sie auf sich und Ihre Lieben gut auf!
Lars Schröder
Stv. Schulleiter
Aktuelle Information vom 17.03.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler,
eure Klassenlehrerteams sind in den letzten beiden Tagen sicherlich schon mit euch in Kontakt getreten und haben euch über unser Vorgehen zu Informationswegen und Aufgaben in den nächsten Wochen informiert.
Unter folgendem Link, gelangt ihr zum E-Mail Portal bei dem ihr euch mit eurem Benutzernamen und Passwort anmeldet:
Sollte es dabei Schwierigkeiten geben, kontaktiert bitte eure Klassenlehrer. Ihre Kontaktadressen findet ihr hier:
Kontaktdaten der Klassenlehrer
Viel Erfolg und bleibt gesund
i.A. Marco Bilke
Aktuelle Information vom 16.03.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
falls noch benötigte Bücher und Materialien in der Schule verblieben sind, können diese am Dienstag, 17.03.2020,
abgeholt werden.
Die Schülerinnen und Schüler werden durch die Klassenlehrer telefonisch kontaktiert und über die Lernstatt mit Unterrichtsaufgaben versorgt.
Da wahrscheinlich sehr viele Schülerinnen und Schüler in Paderborn auf die Lernstatt zugreifen werden, kann es hierbei zu Überlastungen kommen.
Deshalb: mehrfach probieren.
Freundliche Grüße
Andrea Reck
Aktuelle Information vom 13.03.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
ab Montag, 16.03.2020, werden bis zum Beginn der Osterferien alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen geschlossen.
Damit die Eltern die Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag, 17.03.20, aus eigener Entscheidung ihre Kinder im Notfall zur Schule schicken.
Die Betreuung wird an diesen beiden Tagen sichergestellt.
Weitere Informationen zur Thematik (zentrale Prüfungen etc.) finden Sie auf den Seiten des Schulministeriums
https://www.schulministerium.nrw.de
Lars Schröder
Stv. Schulleiter