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Heinz-Nixdorf-Gesamtschule
An den Lothewiesen 6-8
33100 Paderborn 

 

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12.01.2024

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

bei markanten Wetterlagen findet Präsenzunterricht statt, solange die Schulleitung nichts anderes kommuniziert.

 

Unbenommen hiervon können Eltern bei akutem Unwetter grundsätzlich selbst entscheiden, ob der Weg zur Schule zumutbar ist. Sollten Eltern sich gegen eine Teilnahme am Unterricht entscheiden, ist die Schule umgehend morgens

zu informieren.

 

Freundliche Grüße

 

Lars Schröder

Schulleiter

                                                                                           
16.08.2023

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

heute Abend wurden wir über folgenden Sachverhalt seitens der Bezirksregierung informiert: 

Laut Mitteilung des Deutschen Wetterdienstes wird für die Mitte Deutschlands das folgende Unwetterereignis am 17.08.2023 erwartet:

„Unwetter mit zum Teil schweren Gewittern und Sturmböen zwischen 70 und 100 km/h“.

Die genaue räumliche Zugbahn und die Begleiterscheinungen können nicht sicher vorherbestimmt werden.

 

Auf Grundlage des Erlasses „Regelungen zu schulischen Maßnahmen bei Unwetterwarnungen und extremen Wetter-Ereignissen“ vom 15.10.2022 wurde durch die Schulabteilung der Bezirksregierung Detmold festgelegt, dass der Unterricht trotz der angekündigten Unwetterlage regulär stattfinden kann. Auch an unserer Schule wird somit der Unterricht regulär stattfinden.

 

Unbenommen hiervon können Eltern bei akutem Unwetter grundsätzlich selbst entscheiden, ob der Weg zur Schule zumutbar ist. Sollten Eltern sich gegen eine Teilnahme am Unterricht entscheiden, ist die Schule umgehend morgens

zu informieren.

 

Freundliche Grüße

 

Lars Schröder

Schulleiter

07.08.2023

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Sommerferien neigen sich langsam dem Ende zu und ich möchte die Möglichkeit auf diesem Weg nutzen, allen einen guten Start ins neue Schuljahr 2023/2024 zu wünschen. Besonders begrüßen möchte ich die Schülerinnen und Schüler, die neu zu ans die Schule kommen. Allen voran die Schülerinnen und Schüler des kommenden 5. Jahrgangs und die Schülerinnen und Schüler, die von anderen Schulen in unsere kommende EF wechseln und unsere Oberstufe besuchen werden.

Auch wenn das letzte Schuljahr ein sehr kurzes Schuljahr war, war es für unsere Schule ein überaus erfolgreiches Jahr. So konnten wir nicht nur die Auszeichnungen  "Digitale Schule NRW"  und im Bereich Erasmus+ das "eTwinning-Siegel" erreichen, sondern wir wurden auch mit dem Schulentwicklungspreis "Gute Gesunde Schule", Deutschlands bestdotierten Schulpreis, ausgezeichnet. 
In enger Zusammenarbeit der Schüler- und Elternschaft und des Kollegiums verabschiedeten wir das Leitbild der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule und wir konnten neue Kooperationspartner im Bereich der Studien- und Berufsorientierung für unsere Schülerinnen und Schüler gewinnen. Des Weiteren konnten wieder viele Aktionen im letzten Schuljahr erfolgreich stattfinden, die in der Coronazeit so nicht möglich waren. Zu nennen sind hier u.a. Kultur- und Schule Projekte, diverse Erasmus-Projekte, das integrative Spiel- und Sportfest des Stadtteils Ost, Klassen- und Kursfahrten und nicht zu vergessen, die sehr schönen Abschlussfeiern. Ausführliche Informationen hierzu finden Sie auf unserer Homepage.

Auch personell hat sich einiges getan an der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule. Verlassen haben uns zum Ende des Schuljahres Frau Borghoff, Frau Naase-Hentze und Frau Oberzeiser. Ich wünsche allen Kolleginnen alles Gute für ihren weiteren Lebensweg. Begrüßen dürfen wir neu im Kollegium unserer Schule Frau Niklas, Frau Kampelmann, Frau Hoffmann, Frau Schlüter, Frau Becker, Frau Strehle und Frau Püschl. Herzlich Willkommen!

Somit sind wir auch zum Schuljahr 2023/2024 personell wieder gut aufgestellt, so dass das neue Schuljahr erfolgreich starten kann.

Ich freue mich auf das neue Schuljahr und die weitere Zusammenarbeit.

Lars Schröder 

 

25.01.2023

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

angefügt finden Sie einen Brief der Ministerin Frau Feller an die Eltern und Schülerinnen und Schüler Nordrhein-Westfalens zum Schulbetrieb nach Auslaufen der Corona-Verordnungen.

 

Freundliche Grüße

 

Jessica Kleine

stv. Schulleiterin

Brief der Ministerin an die Eltern
Brief der Ministerin an die Eltern und E[...]
PDF-Dokument [1.4 MB]
Brief der Ministerin an die volljährigen Schüler*innen
Brief der Ministerin an die volljährigen[...]
PDF-Dokument [1.4 MB]

 

30.09.2022

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

angefügt finden Sie im Auftrag von Frau Feller einen Brief der Ministerin an die Eltern und Schülerinnen und Schüler Nordrhein-Westfalens.

Wir wünschen allen Schüler*innen und den Eltern schöne und erholsame Ferien.

 

Freundliche Grüße

 

Jessica Kleine

stv. Schulleiterin

Brief der Ministerin an die Eltern
Brief der Ministerin an die Eltern_Erzie[...]
PDF-Dokument [1.3 MB]
Brief der Ministerin an die volljährigen Schüler*innen
Brief der Ministerin an volljährige SuS [...]
PDF-Dokument [1.3 MB]

 

29.07.2022

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

zunächst einmal hoffe ich, dass alle bisher eine schöne und erholsame Ferienzeit hatten.

Rechtzeitig vor dem Start in das neue Schuljahr wurden wir seitens des Schulministeriums darüber informiert, wie es bzgl. der Corona-Maßnahmen in den Schulen in NRW ab dem 10.08.2022 weitergeht. Unsere neue Schulministerin, Frau Dorothee Feller, hat diese Vorgaben in den folgenden Schreiben an die Eltern und die Schüler/innen zusammengefasst.

Selbstverständlich werden wir an dieser Stelle, wie gewohnt, über aktuelle Entwicklungen informieren.

Abschließend wünsche ich allen noch weiterhin schöne Ferien und einen guten Start ins Schuljahr 2022/2023 und vor allem Gesundheit.

 

Freundliche Grüße

 

Lars Schröder

Schulleiter

Brief der Ministerin an die Eltern
Brief der Ministerin an die Eltern_Erzie[...]
PDF-Dokument [1.3 MB]
Brief der Ministerin an die volljährigen SuS
Brief der Ministerin an volljährige SuS [...]
PDF-Dokument [1.2 MB]

 

18.03.2022


 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,


 

soeben hat uns das Schulministerium über die neuen Änderungen bzgl. des Infektionsschutzgesetzes informiert, die entsprechende Auswirkungen auf die Beschulung an den Schulen in NRW haben werden. Das Wichtigste in Kürze:

 

- Bis Samstag, 2. April 2022, ist weiterhin nach § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schulen in NRW vorgesehen. Danach endet diese Pflicht. Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen.

 

- Für NRW hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden. Das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien wird voraussichtlich nicht wieder aufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

 

Freundliche Grüße

 

Lars Schröder

Schulleiter

 

18.03.2022

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

soeben hat uns das Schulministerium über die neuen Änderungen bzgl. des Infektionsschutzgesetzes informiert, die entsprechende Auswirkungen auf die Beschulung an den Schulen in NRW haben werden. Das Wichtigste in Kürze:

  • Bis Samstag, 2. April 2022, ist weiterhin nach § 2 der Coronabetreuungsverordnung eine Pflicht zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen der Schulen in NRW vorgesehen. Danach endet diese Pflicht. Insbesondere für die letzte Woche vor den Osterferien bleibt es dennoch jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in Schule tätigen Personen unbenommen, in den Schulgebäuden freiwillig eine Maske zu tragen.
  • Für NRW hat die Landesregierung entschieden, dass bis zum letzten Schultag vor den Osterferien, also dem 8. April 2022, die schulischen Testungen in allen Schulen und Schulformen in der derzeitigen Form fortgesetzt werden. Das anlasslose Testen in allen Schulen und Schulformen nach den Osterferien wird voraussichtlich nicht wieder aufgenommen, sofern es bis dahin keine unerwartete kritische Entwicklung des Infektionsgeschehens gibt.

 

Freundliche Grüße

 

Lars Schröder

Schulleiter

Informationen für Eltern im Zusammenhang mit Corona

 

06.01.2022

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

zunächst einmal wünsche ich euch/Ihnen für das neue Kalenderjahr 2022 alles Gute, viel Glück und vor allem Gesundheit.

 

Der Unterricht an der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule startet am Montag, 10.01.2022, wie geplant in Präsenz für alle Schülerinnen und Schüler mit dem gewohnten Testrhythmus (Montag, Mittwoch und Freitag) und den bekannten Regelungen (Maskenpflicht etc.).

 

Um gerade nach den Ferien möglichst viele Infektionen frühzeitig zu entdecken und damit einen Eintrag und eine weitere Verbreitung in den Schulen zu vermeiden, werden an allen Schulen ab dem 10. Januar 2022 zunächst alle Personen, auch immunisierte, in die bewährten Teststrategien verpflichtend einbezogen (Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, weitere an Schule Beschäftigte).

 

Das bedeutet für unsere Schülerinnen und Schüler, dass ab dem ersten Schultag sowohl immunisierte (geimpfte und genesene) als auch nicht immunisierte Schülerinnen und Schüler an den Testungen teilnehmen müssen.

Die erweiterte Testregelung ist ein weiterer Beitrag, um allen am Schulleben Beteiligten auch im neuen Jahr einen möglichst sicheren Schulstart im Präsenzbetrieb zu ermöglichen.

 

Selbstverständlich werden wir auch in diesem Kalenderjahr an dieser Stelle wie gewohnt über aktuelle Entwicklungen und Vorgaben seitens des Ministeriums informieren.

 

Freundliche Grüße

 

Lars Schröder

Schulleiter

 

29.10.2021

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

ich möchte kurz über die wichtigsten Inhalte der aktuellen Schulmail seitens des Ministeriums informieren.

Die Landesregierung hat beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben.

Konkret bedeutet dies:

• Die Coronabetreuungsverordnung wird ab dem 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.

• Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.

• Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske in den Räumen und im Schulgebäude.

• Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen, die sich an der Coronaschutzverordnung orientieren, fort.

• Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.

Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen. Ein entsprechender Erlass seitens des Ministeriums soll an die Gesundheitsämter verschickt werden, die für die Quarantäneanordnung zuständig sind.

Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung“ von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil.

Die eingeübten und bewährten Schutzmaßnahmen, wie Lüften und Einhalten der Hygieneregeln, müssen und werden auch weiterhin konsequent umgesetzt.

 

Wie in meiner letzten Info auf der Homepage schon geschrieben, werden die Testungen grundsätzlich dreimal pro Woche (montags, mittwochs und freitags) zunächst bis zu den Weihnachtsferien fortgesetzt und sind Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Personen mit nachgewiesenem, vollständigem Impfschutz oder Genesene (Nachweis) müssen nicht an der Testung teilnehmen. Alternativ kann weiterhin ein aktueller Testnachweis einer anerkannten Teststelle bei der Testung in der Schule vorgelegt werden.

 

 

Freundliche Grüße

 

Lars Schröder

Schulleiter

 

 

 

07.10.2021

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

ich möchte kurz über die wichtigsten Inhalte der aktuellen Schulmail seitens des Ministeriums informieren. Grundsätzlich läuft die Beschulung an der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule nach den Herbstferien in allen Bereichen so weiter wie vor den Herbstferien.

Die bisherigen Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten weiterhin fort. Sie haben sich bewährt und bieten einen zusätzlichen Schutz für alle am Schulleben Beteiligten.

Die Testungen dreimal pro Woche (montags, mittwochs und freitags) werden zunächst bis zu den Weihnachtsferien fortgesetzt und sind Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Personen mit nachgewiesenem, vollständigem Impfschutz oder Genesene (Nachweis) müssen nicht an der Testung teilnehmen. Alternativ kann weiterhin ein aktueller Testnachweis einer anerkannten Teststelle bei der Testung in der Schule vorgelegt werden.

Die zugunsten der Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren bestehende Regelung nach § 2 Absatz 8 Satz 3 Coronaschutzverordnung wird für die Dauer der Herbstferien ausgesetzt, da die Schülerinnen und Schüler in dieser Zeit nicht in den Schulen getestet werden. Demnach benötigen Schülerinnen und Schüler, sofern sie nicht geimpft oder genesen sind, für alle 3G-Veranstaltungen in den Ferien einen aktuellen negativen Test.

Die Bürgertests werden ab dem 11. Oktober 2021 grundsätzlich kostenpflichtig. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre gilt dies jedoch nicht. Die Tests bleiben kostenfrei. Die Eltern, deren Kinder noch keinen vollständigen Impfschutz haben, werden seitens des Ministeriums gebeten, zumindest in den letzten Tagen vor Schulbeginn zur Sicherheit einen Test mit ihren Kindern durchzuführen. Dies ist ein zusätzlicher freiwilliger Beitrag zu einem möglichst sicheren Schulbeginn am 25. Oktober 2021.

Viele Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte und sonst an Schulen tätige Personen werden in den Herbstferien im Ausland Urlaub machen. Hier gilt für alle Personen, die älter als 12 Jahre und nicht immunisiert sind, bei der Wiedereinreise nach Deutschland eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung). Insbesondere in bestimmten Regionen im Ausland besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit dem Covid-19-Virus anzustecken (Hochinzidenzgebiete). Hier gilt für alle Betroffenen ab 12 Jahren, unabhängig von einer Impfung oder einer Genesung, in jedem Fall eine Testpflicht (§ 5 Coronavirus-Einreiseverordnung).

Auch nach den Herbstferien gilt zunächst die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske im Innenbereich der Schulen, nicht dagegen im Freien.

Gerade in Nordrhein-Westfalen kann nach Information des Schulministeriums eine stetige Zunahme der Impfquote bei Schülerinnen und Schülern festgestellt werden. Für Lehrkräfte und das sonstige schulische Personal gilt das ohnehin. Vor dem Hintergrund dieser positiven Entwicklung und unter Berücksichtigung des weiteren Infektionsgeschehens ist es die Absicht der Landesregierung, die Maskenpflicht im Unterricht auch auf den Sitzplätzen mit Beginn der zweiten Woche nach den Herbstferien, ab dem 2. November 2021, abzuschaffen. Eine Maskenpflicht besteht dann voraussichtlich nur noch im übrigen Schulgebäude, insbesondere auf den Verkehrsflächen. Eine abschließende Information dazu sollen die Schulen in der ersten Schulwoche nach den Ferien erhalten.

 

Selbstverständlich werden wir an dieser Stelle wie gewohnt über aktuelle Entwicklungen informieren.

 

Abschließend wünsche ich allen schon einmal eine schöne und erholsame Ferienzeit und vor allem Gesundheit!

 

Freundliche Grüße

 

Lars Schröder

Schulleiter

 

13.09.2021

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie sicherlich in den Medien mitbekommen haben, gibt es nun in NRW eine Neuregelung der Quarantäne und ab dem 20.09.2021 eine erweiterte Testung an Schulen. Die Entscheidung, wer in Quarantäne geschickt wird, trifft weiterhin ausschließlich das Gesundheitsamt. Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person seitens des Amtes zu beschränken. Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden soll nur noch in Ausnahmefällen erfolgen.

Die Einhaltung aller Hygieneregeln einschließlich der Maskentragung in Innenräumen und regelmäßige Testungen stellen die Voraussetzungen für diese gezielte Quarantänisierung nur der infizierten Personen dar.

Ab Montag, 20.09.2021, werden drei wöchentliche Testungen an den weiterführenden Schulen vorgenommen. Die Testungen erfolgen ab diesem Datum grundsätzlich am Montag, Mittwoch und Freitag.

Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen seitens des Gesundheitsamtes angeordnet werden, kann die Quarantäne von diesen Kontaktpersonen (nicht die von der positiv getesteten Person!), in diesem Fall durch Vorlage eines negativen PCR-Tests vorzeitig beendet werden. Der PCR-Test muss beim Arzt oder im Rahmen der Kapazitäten in den Testzentren erfolgen. Der Test darf frühestens nach dem fünften Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler wieder an dem Unterricht in der Schule teil. Da die jeweiligen Klassenlehrer/innen und Beratungslehrer/innen die Übersichten führen, welche Kontaktpersonen sich in Quarantäne befinden, müssen die Schüler/innen den negativen PCR-Test bei diesen Kollegen/innen vorlegen. Dies kann nach Rücksprache mit den Lehrer/innen entweder digital per Teams oder in der Schule erfolgen. Hierfür sprechen die betroffenen Schüler/innen einen Termin mit den Klassenlehrer/innen bzw. Beratungslehrer/innen ab oder legen die negative PCR-Testbescheinigung in der nächsten Stunde bei diesem Kollegen/dieser Kollegin vor. Ab dem Zeitpunkt der Vorlage dieser Bescheinigung, nehmen die Schüler/innen wieder an dem Unterricht in der Schule teil.

Auch Schülerinnen und Schüler, die sich gegenwärtig in einer angeordneten Quarantäne befinden, können ab sofort von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich frühestens nach fünf Tagen durch einen PCR-Test freizutesten.

Freundliche Grüße

Lars Schröder

Schulleiter

 

13.09.2021

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

wie Sie sicherlich in den Medien mitbekommen haben, gibt es nun in NRW eine Neuregelung der Quarantäne und ab dem 20.09.2021 eine erweiterte Testung an Schulen. Die Entscheidung, wer in Quarantäne geschickt wird, trifft weiterhin ausschließlich das Gesundheitsamt. Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person seitens des Amtes zu beschränken. Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden soll nur noch in Ausnahmefällen erfolgen.

Die Einhaltung aller Hygieneregeln einschließlich der Maskentragung in Innenräumen und regelmäßige Testungen stellen die Voraussetzungen für diese gezielte Quarantänisierung nur der infizierten Personen dar.

Ab Montag, 20.09.2021, werden drei wöchentliche Testungen an den weiterführenden Schulen vorgenommen. Die Testungen erfolgen ab diesem Datum grundsätzlich am Montag, Mittwoch und Freitag.

Sollte ausnahmsweise doch eine Quarantäne von Kontaktpersonen seitens des Gesundheitsamtes angeordnet werden, kann die Quarantäne von diesen Kontaktpersonen (nicht die von der positiv getesteten Person!), in diesem Fall durch Vorlage eines negativen PCR-Tests vorzeitig beendet werden. Der PCR-Test muss beim Arzt oder im Rahmen der Kapazitäten in den Testzentren erfolgen. Der Test darf frühestens nach dem fünften Tag der Quarantäne vorgenommen werden. Bei einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler wieder an dem Unterricht in der Schule teil. Da die jeweiligen Klassenlehrer/innen und Beratungslehrer/innen die Übersichten führen, welche Kontaktpersonen sich in Quarantäne befinden, müssen die Schüler/innen den negativen PCR-Test bei diesen Kollegen/innen vorlegen. Dies kann nach Rücksprache mit den Lehrer/innen entweder digital per Teams oder in der Schule erfolgen. Hierfür sprechen die betroffenen Schüler/innen einen Termin mit den Klassenlehrer/innen bzw. Beratungslehrer/innen ab oder legen die negative PCR-Testbescheinigung in der nächsten Stunde bei diesem Kollegen/dieser Kollegin vor. Ab dem Zeitpunkt der Vorlage dieser Bescheinigung, nehmen die Schüler/innen wieder an dem Unterricht in der Schule teil.

Auch Schülerinnen und Schüler, die sich gegenwärtig in einer angeordneten Quarantäne befinden, können ab sofort von der Möglichkeit Gebrauch machen, sich frühestens nach fünf Tagen durch einen PCR-Test freizutesten.

Freundliche Grüße

Lars Schröder

Schulleiter

 

16.08.2021

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

zunächst einmal hoffe ich, dass alle eine schöne und erholsame Ferienzeit hatten.

Wie schon in der Info direkt vor den Sommerferien geschrieben, startet das neue Schuljahr ab dem 18.08.2021 grundsätzlich in allen Bereichen so, wie wir das laufende Schuljahr beendet haben. 

Konkret bedeutet dies:

 

Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel erteilt und alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil.

Die bisherigen Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten weiterhin fort. Sie haben sich bewährt und bieten einen zusätzlichen Schutz für alle am Schulleben Beteiligten.

Die Testungen zweimal pro Woche werden fortgesetzt und sind Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht. Personen mit nachgewiesenem, vollständigem Impfschutz oder Genesene (Nachweis) müssen nicht an der Testung teilnehmen. In den weiterführenden Schulen kommen weiterhin die Antigen-Selbsttests zum Einsatz. Alternativ kann weiterhin ein aktueller Testnachweis einer anerkannten Teststelle bei der Testung in der Schule vorgelegt werden.

Auch im neuen Schuljahr gilt zunächst die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder FFP2-Maske im Innenbereich der Schulen, nicht dagegen im Freien.

Der Unterricht endet in den ersten Tagen (18.08.2021-20.08.2021) für alle Klassen und Jahrgänge um 12.35 Uhr. Der Mensabetrieb startet ab Montag, 21.08.2021, und der Kioskbetrieb ab Mittwoch, 18.08.2021.

 

Selbstverständlich werden wir an dieser Stelle wie gewohnt über aktuelle Entwicklungen informieren.

Abschließend wünsche ich allen einen guten Start ins Schuljahr 2021/2022 und vor allem Gesundheit!

 

Freundliche Grüße

 

Lars Schröder

 

02.07.2021

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

ein sehr herausforderndes und außergewöhnliches Schuljahr endet heute.

Zu Beginn der Pandemie habe ich an dieser Stelle geschrieben, dass es sicherlich in diesem Schuljahr an der einen oder anderen Stelle schulisch nicht alles rund laufen wird, aber dass ich mir absolut sicher bin, dass wir die immensen Herausforderung annehmen und gut gemeinsam meistern werden. Wir sind der festen Überzeugung, dass wir dies als Schulgemeinschaft sehr gut an unserer Schule geschafft haben. Gemeinsam im Kollegium und gemeinsam mit der Schüler- und Elternschaft. Vielen Dank für das Vertrauen, die gute Zusammenarbeit und auch für den Zusammenhalt in diesem besonderen Schuljahr.

Ein Beleg für die gute Arbeit und Zusammenarbeit an unserer Schule sind die wirklich hervorragenden Abschlussergebnisse unseres ersten Abiturjahrgangs und unseres Jahrgangs 10. Auch auf diesem Wege gratuliere ich nochmals allen Absolventinnen und Absolventen von ganzem Herzen.

 

Wir alle konnten in den letzten Wochen erfahren, dass der Alltag, sowohl der schulische als auch der private, nach und nach in unser aller Leben zurückgekehrt ist und hoffentlich noch weiter zurückkehren wird.

Nun erreichten uns seitens des Ministeriums erste Vorgaben, wie die Beschulung nach den Sommerferien an den Schulen in NRW zu Beginn des neuen Schuljahres 2021/2022 voraussichtlich aussehen wird. Die Grundregel für den Beginn der Unterrichtszeit im neuen Schuljahr am 18. August 2021 lautet:

Wir starten in das neue Schuljahr grundsätzlich in allen Bereichen so, wie wir das laufende Schuljahr beendet haben.

 

Konkret bedeutet dies:

Der Unterricht wird in allen Fächern nach Stundentafel erteilt und alle Schülerinnen und Schüler nehmen am Präsenzunterricht teil.

Die bisherigen Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz gelten weiterhin fort. Sie haben sich bewährt und bieten einen zusätzlichen Schutz für alle am Schulleben Beteiligten.

Die Testungen zweimal pro Woche werden fortgesetzt. Personen mit nachgewiesenem, vollständigem Impfschutz müssen nicht getestet werden. In den weiterführenden Schulen kommen weiterhin die Antigen-Selbsttests zum Einsatz.

Auch im neuen Schuljahr gilt zunächst die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske im Innenbereich der Schulen, nicht dagegen im Freien. Die Notwendigkeit dieser Maskenpflicht wird aber nach den Sommerferien vom ersten Tag an im Lichte des Infektionsgeschehens und danach weiterhin regelmäßig seitens des Ministeriums überprüft.

 

Selbstverständlich werden wir an dieser Stelle weiterhin über aktuelle Entwicklungen informieren.

 

Abschließend wünschen wir Ihnen/euch und Ihren/euren Familien eine schöne Ferienzeit und vor allem Gesundheit!

 

 

Freundliche Grüße

 

Lars Schröder

Stv. Schulleiter

 

20.05.2021


 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

nachdem uns nun neue Vorgaben seitens des Schulministeriums erreicht haben, möchten wir über die weitere Beschulung an der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule informieren.

Sollte der Inzidenzwert im Kreis Paderborn weiterhin stabil unter 100 liegen, werden wir ab Montag, 31.05.2021, wieder den Schulbetrieb im durchgängigen Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler starten.

In dieser kurzen Schulwoche vom 31.05. - 02.06.2021 wird der Präsenzunterricht in der Sekundarstufe I um 12.35 Uhr enden und der Nachmittagsunterricht entsprechend über Distanz laufen.

Der Mensabetrieb startet nach Rücksprache mit der Stadt voraussichtlich an unserer Schule wieder ab dem 07.06.2021, so dass auch ab diesem Tag der Nachmittagsunterricht für alle Jahrgänge regulär in der Schule stattfinden wird. Die verpflichtende Teilnahme der Schülerinnen und Schüler des 5. Jahrgangs an dem Mittagessen ist bis zu den Sommerferien aufgehoben. Sollten Eltern dieses Jahrgangs die Teilnahme ihrer Kinder an dem Mittagessen bis zu den Sommerferien nicht mehr wünschen, teilen sie dies den Klassenlehrern/innen bis Donnerstag, 27.05.2021, mit.

An den bisherigen Vorgaben zur Durchführung und Teilnahme am Präsenzunterricht ändert sich nichts. Weiterhin gelten die aktuellen Schutzmaßnahmen, Hygieneregeln und die verpflichtende Teilnahme an den Testungen.

Ich möchte darauf hinweisen, dass in nächster Zeit noch mehrere mündliche und schriftliche Prüfungen anstehen, die unter konsequenten Hygiene-Auflagen stehen und die einen hohen Personaleinsatz erfordern. Im Einzelfall kann dies an Prüfungstagen dazu führen, dass für bestimmte Klassen und Jahrgangsstufen der Präsenzunterricht nicht in vollem Umfang erteilt werden kann. Sollte dies der Fall sein, werden wir rechtzeitig die Schülerinnen und Schüler und Eltern über die bekannten Wege informieren.

Sollten uns zukünftig neue Informationen und Vorgaben bzgl. der Beschulung erreichen und wir diese an unsere Schule angepasst haben, werden wir wie gewohnt an dieser Stelle informieren.

Viele Grüße und bleiben Sie gesund!


 

Lars Schröder

Stv. Schulleiter


 

 

 

06.05.2021


 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

aufgrund der sinkenden Inzidenzzahlen im Kreis Paderborn haben uns neue Vorgaben bzgl. der Beschulung erreicht.

Ab dem 10.05.2021 starten wieder alle Klassen und Jahrgangsstufen in unser bekanntes Wechselmodell (s. auch Info Homepage vom 15.04.2021). In der kommenden Woche werden die Gruppen und Jahrgangsstufen wieder im Präsenzunterricht sein, die in der KW 17 (ab 26.04.2021) nicht in der Präsenzbeschulung waren. Bei Rückfragen können Sie sich gerne an die Klassenlehrer/innen und Beratungslehrer/innen wenden.

Sollten uns zukünftig neue Informationen und Vorgaben bzgl. der Beschulung erreichen und wir diese an unsere Schule angepasst haben, werden wir wie gewohnt an dieser Stelle informieren.

Wir freuen uns auf unsere Schüler/innen im Präsenzunterricht.


 

Viele Grüße und bleiben Sie gesund!


 

Lars Schröder

Stv. Schulleiter


 

 

27.04.2021


 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

nachdem uns nun neue Vorgaben seitens des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) erreicht haben, möchten wir über die weitere Beschulung an der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule informieren.

Die regionale Inzidenz im Kreis Paderborn lag in den letzten Tagen über dem Wert von 165. Ab diesem Wert gelten weitergehende Maßnahmen auch im Schulbereich. Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist der Präsenzunterricht in Schulen untersagt. Abschlussklassen sind davon ausgenommen (weitergehende Informationen s. Info Homepage vom 23.04.2021).

Für unsere Schule bedeuten diese Vorgaben, dass die Jahrgangsstufen 5-9 und die EF ab Donnerstag, 29.04.2021, zunächst wieder ausschließlich über die bekannten Wege im Distanzunterricht beschult werden. Für unsere Abschlussjahrgänge gelten weiterhin die bisherigen Regelungen.

An dieser Stelle werden wir selbstverständlich informieren, sobald diese Vorgaben aufgrund sinkender Inzidenzzahlen im Kreis Paderborn wieder aufgehoben werden und der Präsenzunterricht in allen Jahrgängen wieder starten kann. Wir hoffen natürlich sehr, dass der Inzidenzwert im Kreis Paderborn bald wieder sinkt und wir alle Schülerinnen und Schüler in der Schule wiedersehen werden.

 

Viele Grüße und bleiben Sie gesund!

 

Lars Schröder

Stv. Schulleiter

23.04.2021


 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

der Präsenzunterricht ist in allen Jahrgängen in dieser Woche sehr gut angelaufen, worüber wir uns sehr freuen.

Ich möchte kurz darüber informieren, dass das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Bundesgesetz/“Notbremse“) ab heute in Kraft getreten ist. Das Gesetz schafft grundsätzlich einen geänderten rechtlichen Rahmen für das staatliche Handeln in der Corona-Pandemie. Es führt eine bundesweit verbindliche „Notbremse“ ein, die zunächst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 ab dem übernächsten Tag zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz auslöst. Ab einer Inzidenz von 165 gelten weitergehende Maßnahmen auch im Schulbereich. Die gesetzlichen Vorgaben des Bundes gelten hierbei per se nicht landesweit, sondern je nach Betroffenheit in den einzelnen Kreisen und kreisfreien Städten, in denen sich die Schule befindet.

Bei einer regionalen Inzidenz von mehr als 165 ist Präsenzunterricht untersagt. Abschlussklassen sind davon ausgenommen. Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen des Präsenzbetriebs unberührt. 

Die Umstellung vom Wechselunterricht auf den Distanzunterricht findet grundsätzlich statt, wenn an drei aufeinander folgenden Tagen die durch das Robert Koch-Institut veröffentlichte sogenannte 7-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet. Die konkrete Feststellung trifft für jeden Kreis und jede kreisfreie Stadt das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Die „Notbremse“ tritt dann am übernächsten Tag in Kraft.

Da der Inzidenzwert im Kreis Paderborn derzeit nicht in diesem Bereich liegt, wird die bisherige Beschulung an der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule weiterhin fortgeführt (s. Info Homepage 16.04.2021). Sollten sich Änderungen ergeben, werden wir an dieser Stelle selbstverständlich informieren.

Viele Grüße und bleiben Sie gesund!

Lars Schröder

Stv. Schulleiter


 

         

15.04.2021


 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

hiermit möchten wir über die weitere Beschulung an unserer Schule ab dem 19.04.2021 informieren. 

Wie in meiner letzten Info auf der Homepage angedeutet, wird ab dem 19.04.2021 der Präsenzunterricht für alle Jahrgänge in Form des Wechselunterrichts wie vor den Osterferien wieder aufgenommen. In der kommenden Woche starten die Gruppen in den Präsenzunterricht, die in der Woche vor den Osterferien im Distanzlernen waren. Hier noch einmal die wichtigsten Regelungen in Kürze (s. auch Info Homepage vom 09.03.2021 unter dem Reiter „Corona-Infos“):

  • Der Präsenzunterricht ab dem 19.04.2021 endet für die Jahrgänge 5-EF nach der 4. Stunde, am Dienstag nach der 5. Stunde und die SuS werden lt. Stundenplan unterrichtet. Der Nachmittagsunterricht wird zunächst nicht in Präsenz unterrichtet und findet weiterhin auf Distanz über Teams statt. Die Q1 wird in Präsenz nach Plan beschult. Hier findet auch der Unterricht am Nachmittag weiterhin statt. Die Q2 wird bis zu den Prüfungen weiterhin nach der aktuellen Regelung beschult.

  • Die Jahrgänge 5-8 werden in halben Klassen in Präsenz im Klassenverband unterrichtet. Es gilt weiterhin die Einteilung, die auch schon vor den Ferien Gültigkeit hatte. Das Gleiche gilt für die EF. 

  • Der Fokus wird bewusst auf den Präsenzunterricht vor Ort in den Kleingruppen und auf der Fortführung des fachlichen Lernens liegen. Die Gruppen, welche zu Hause sind, werden dann vorwiegend mit Übungsaufgaben zur Festigung versorgt. 

  • Für die Jahrgänge 9 und 10 gelten ebenfalls die Regelungen, die auch schon vor den Ferien angewandt worden sind (s. Info Homepage vom 09.03.2021). Mit dieser Organisation haben wir es bisher erfolgreich geschafft, dass wir die äußere Differenzierung aufrecht halten konnten und weiterhin auch können. Der Nachmittagsunterricht findet grundsätzlich auch in diesen Jahrgängen auf Distanz über Teams statt. In der Woche vom 19.04. - 23.04.21 ist der Jahrgang 10 im Distanzlernen.

  • Die bisherigen Regelungen bzgl. der Pausen (Zuordnung der Schulhöfe, Toiletten etc.) bleiben bestehen. Morgens werden die Schüler/innen weiterhin an den vereinbarten Plätzen von den Fachkollegen/innen abgeholt. Die Schüler/innen müssen auf dem Schulgelände medizinische Masken tragen.

  • Die Mensa bleibt zunächst geschlossen, der Kiosk wird in den Hofpausen geöffnet. Sobald wir wieder in den Ganztagsbetrieb mit geöffneter Mensa wechseln können, werden wir selbstverständlich entsprechend informieren.

  • Wie schon in der letzten Info auf der Homepage (09.04.2021) geschrieben, gibt es an den Schulen in NRW nun eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal. Der Besuch der Schule bzw. die Teilnahme an den Präsenzunterricht wird seitens der Landesregierung damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Wir haben schon vor den Osterferien und auch in dieser Woche unsere Schülerinnen und Schüler getestet. Die Testungen haben bisher sehr gut und im Regelfall wirklich reibungslos geklappt. Hierfür möchten wir uns herzlich bei den Schülerinnen und Schülern und unseren Kolleginnen und Kollegen bedanken! Auch in der kommenden Woche werden die Testungen nach dem bekannten Ablauf durchgeführt.

Weitere Hinweise zu den Selbsttests (s. auch „Corona-Infos“ unter „Informationen zu Selbsttests und Ergebnisinterpretation“):

Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben. Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), wobei die Testung höchstens 48 Stunden zurückliegen darf. Der negative Testnachweis muss umgehend den Klassenlehrern/innen bzw. Beratungslehrern/innen an dem Tag vorgelegt werden, an dem der Schüler/die Schülerin am Präsenzunterricht teilnimmt bzw. an dem Tag, an dem in der Klasse/in dem Jahrgang getestet wird. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen und werden vom Präsenzunterricht entsprechend ausgeschlossen. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts und erhalten benötigte Arbeitsmaterialien bzw. Aufgaben auf den bekannten schulischen Kanälen. Die Eltern bzw. die Schülerinnen und Schüler müssen sich mit den Klassenlehrern/innen bzw. Beratungslehrern/innen in Verbindung setzen. In diesem Zusammenhang weisen wir die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin.

Ferner weise ich nochmal auf die Rechtspflichten im Hinblick auf den Umgang mit einem positiven Coronaselbsttest hin. (s. Info Homepage vom 17.03.2021).

Mit dem oben beschriebenen Unterrichtsmodell haben wir vor den Osterferien gute Erfahrungen sammeln können und wir denken, dass wir mit diesem Modell auch in nächster Zeit im Sinne unserer Schüler/innen und den aktuellen Vorgaben weiterhin eine gute Beschulung im Rahmen der Pandemie werden sicherstellen können.

 

Wir freuen uns auf die Schüler/innen im Präsenzunterricht!

 

 

Viele Grüße und bleiben Sie gesund!


 

Lars Schröder

Stv. Schulleiter

 

 

                                                                                                                                  09.04.2021

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

heute erreichten uns die aktuellen Vorgaben bzgl. der Beschulung aller Jahrgänge ab dem 12.04.2021:

  • In der kommenden Woche (12.04.-16.04.2021) findet der Präsenzunterricht ausschließlich für die Abschlussjahrgänge 10 und Q2 statt. Für diese Jahrgänge gelten die Unterrichtszeiten und die Unterrichtsorganisation, die auch schon direkt vor den Osterferien gültig waren bzw. mitgeteilten worden sind.
  • Die anderen Jahrgänge werden in der kommenden Woche zunächst ausschließlich wieder im Distanzunterricht über Teams unterrichtet. Für Kinder der Jahrgänge 5 und 6, bei denen eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegt und für Kinder, die in der kommende Woche unter gar keinen Umständen zu Hause betreut werden können, wird ein Betreuungsangebot angeboten. Im Rahmen dieses Angebots in der Schule wird jedoch kein Unterricht erteilt, die SuS werden ausschließlich betreut. Den Antrag für das Angebot finden Eltern unter dem Reiter „Corona-Infos“. Die Anträge müssen bei unserer Abteilungsleiterin I, Fr. Bettina Czaja, eingereicht werden. Sie steht ebenfalls für Rückfragen zur Verfügung (b.czaja@paderborn.de). 
  • Unterrichtsausfälle (z.B. bei Krankheit eines Lehrers etc.), sowohl im Präsenz- als auch im Distanzunterricht, werden weiterhin über den Lernstatt-Vertretungsplan ausgewiesen.
  • Unter der Voraussetzung, dass das Infektionsgeschehen in NRW es zulässt, gehen wir Stand heute davon aus, dass ab dem 19.04.2021, der Präsenzunterricht für alle Jahrgänge in Form des Wechselunterrichts wie vor den Osterferien wieder aufgenommen wird. Dann starten die Gruppen in den Präsenzunterricht, die in der Woche vor den Osterferien im Distanzlernen waren.
  • Ab der kommenden Woche gibt es an den Schulen in NRW eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal. Aktuell stehen uns für die Abschlussjahrgänge genügend Tests für die kommende Woche zur Verfügung. Der Besuch der Schule wird seitens der Landesregierung damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist es möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), wobei die Testung höchstens 48 Stunden zurückliegen darf. Der negative Testnachweis muss umgehend den Klassenlehrern/innen bzw. Beratungslehrern/innen an dem Tag vorgelegt werden, an dem der Schüler/die Schülerin am Präsenzunterricht teilnimmt bzw. an dem Tag, an dem in der Klasse/in dem Jahrgang getestet wird. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

 

Sobald uns weitere Informationen und Vorgaben bzgl. der Beschulung ab dem 19.04.2021 erreichen und wir diese an unsere Schule angepasst haben, werden wir wie gewohnt an dieser Stelle informieren.

 

Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!

 

Lars Schröder

Stv. Schulleiter

Anlage zur Anmeldung zur Betreuung ab dem 12.04.2021
Anlage zur Anmeldung Betreuung ab dem 12[...]
PDF-Dokument [558.7 KB]

 

                                                                                                                                  27.03.2021

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

die ersten Wochen Präsenzunterricht liegen hinter uns. Auf diesem Weg möchte sich das Schulleitungsteam der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule sowohl bei unseren Schülerinnen und Schülern als auch bei unseren Kolleginnen und Kollegen für den reibungslosen und disziplinierten Ablauf herzlich bedanken!

Auf Grundlage der aktuellen Schulmail gehen wir derzeit davon aus, dass das Unterrichtsmodell (Wechselmodell), welches wir bis zu den Osterferien durchgeführt haben, auch nach den Osterferien bis zunächst 23.04.2021 weitergeführt wird.

Im Rahmen des Präsenzunterrichts wurden diese Woche erstmals Schnelltests für die Schülerschaft durchgeführt. Alle Tests endeten glücklicherweise mit negativen Ergebnissen und liefen reibungslos ab.

Das Schulleitungsteam wünscht ein frohes Osterfest im Kreis der Familie und erholsame Ferien!

Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!

 

Lars Schröder

Stv. Schulleiter 

 

 

                                                                                                                                  17.03.2021

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

auf Grundlage der aktuellen Schulmail gehen wir davon aus, dass uns vor den Osterferien die ersten Selbsttests für unsere Schülerinnen und Schüler erreichen werden. Deshalb möchten wir hiermit weitere Informationen bzgl. der Selbsttests für die Schülerinnen und Schüler an der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule basierend auf der aktuellen Schulmail geben. 

 

Ein wichtiger Punkt vorneweg:

Symptomatische Personen sollen weiterhin gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19-Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben! Die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufnehmen.

 

 

  • Die Testungen finden grundsätzlich im Rahmen der ersten Unterrichtsstunde und im Regelfall bei einer Klassenlehrerin/einem Klassenlehrer statt. Weitere Infos (Testtage etc.) erhalten die Schülerinnen und Schüler von ihren Klassenlehrern/innen und Beratungslehrern/innen. Die Schülerinnen und Schüler werden seitens der Klassenleitungen im Vorfeld auf die Testung vorbereitet.

 

  • Die Lehrerinnen und Lehrer beaufsichtigen die Durchführung der Selbsttests. Bei der Durchführung der Testungen sollen Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal keine Hilfestellungen (z.B. Abstriche vornehmen, Teströhrchen befüllen etc.) leisten. Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, muss das Ergebnis unverzüglich dokumentiert werden.
    Die Testung in der Schule stellt für alle Schülerinnen und Schüler sicher, dass der Test unter Beachtung der Gebrauchsanweisung richtig durchgeführt wird und eine unverzügliche Information über mögliche Infektionen vorliegt. Die Schülerinnen und Schüler haben unmittelbar vor der Testung auf ihre Handhygiene zu achten. Während der Testung wird im Raum gelüftet. Bei der Testung muss sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen Schülerinnen und Schülern geachtet werden. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden. 

 

  • Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Die betroffene Person muss unverzüglich und in altersgerechter Weise unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert werden (Sanitätsraum). Das Sekretariat informiert die Eltern des/der Schülers/in. Der Schüler/die Schülerin muss im Regelfall abgeholt werden. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie telefonisch zu erreichen sind und ggfs. ihr Kind kurzfristig abgeholt werden kann! 

 

Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern/Personensorgeberechtigte von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin soll sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen. Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der landesrechtlichen Verordnungen (u.a. häusliche Absonderung auch für Familienangehörige und ggf. die Lerngruppe, die Klasse, Kontaktpersonen).

 

Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schülerinnen und Schüler mit negativem Testergebnis können im Regelfall weiterhin die Schule besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.

 

Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen (sog. „social bubble“) des betroffenen Verdachtsfalls sind allerdings aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten (unabhängig von Aufenthaltsort oder auch im Sportunterricht), sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.

 

  • Damit die Testung der Schülerschaft zu einem wirksamen Schutzinstrument in den nächsten Wochen und Monaten werden kann, sollten die Testungen möglichst flächendeckend bzw. bei allen Schülerinnen und Schülern in der Schule durchgeführt werden. 
    Gleichwohl gilt: Die Testung ist freiwillig! 

    Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben. Sollten die Eltern die Teilnahme ihres Kindes an der Testung nicht wünschen, teilen sie dies der jeweiligen Klassenleitung über entsprechendes Formular (s. Corona-Infos) . Da die Teilnahme an den Testungen auf freiwilliger Basis erfolgt, ergeben sich aus der Verweigerung eines Tests durch eine Schülerin oder einen Schüler keine Konsequenzen.

 

 

Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!

 

Lars Schröder

Stv. Schulleiter

 

17.03.2021

 

Informationen zu Selbsttests und Ergebnisinterpretation

 

Sogenannte PoC-Schnelltests können innerhalb von gut 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Insbesondere Personen mit hoher Viruslast können somit identifiziert werden. Bei den vom Land beschafften Tests handelt es sich um Selbsttests, d.h. um Tests zur Eigenanwendung. Bis zum Beginn der Osterferien werden ausschließlich Selbsttests der Firma Roche an die Schulen geliefert. Eine Kurzanleitung des Selbsttests finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal:

https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

 

Zu den Begrifflichkeiten

 

  • PCR-Tests (Polymerase Chain Reaction) sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal – die Auswertung durch Labore.

 

  • Antigen-Schnelltests (PoC-Tests) haben ihren Namen, weil das Ergebnis schnell vorliegt. Sie können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden – dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zu den PCR-Tests aber direkt vor Ort (PoC = Point of Care). Seit dem 8. März 2021 hat jeder Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche. Alle Lehrkräfte haben darüber hinaus die Möglichkeit, zweimal pro Woche Schnelltests kostenlos durchführen zu lassen.

 

  • Selbsttests oder Laientests sind sogenannte PoC-Tests und haben ihren Namen, weil diese Tests jeder selber, zum Beispiel zuhause, durchführen kann. Die Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Dafür ist die Probenentnahme und Probenauswertung entsprechend einfach. Die Tests können zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte überprüft zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut fortlaufend die Qualität und Aussagekraft der Schnelltests. In der auch öffentlichen Diskussion werden Selbsttests mitunter als Unterfall des Schnelltests beschrieben. Um Missverständnisse zu vermeiden werden die Testverfahren hier aber begrifflich klar getrennt.

 

  • Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehlerrate. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung durchgeführt werden.

 

Ergebnisinterpretation des Selbsttests 

 

Das Ergebnis eines Selbsttests der Firma Roche ist wie folgt zu interpretieren:

 

Negativ => Das Vorhandensein einer Kontrolllinie (C) – egal wie schwach diese ist – aber keine Testlinie (T) bedeutet ein negatives Ergebnis.

 

Positiv => Das Vorhandensein einer Testlinie (T) zusammen mit einer Kontrolllinie (C) bedeutet ein positives Ergebnis.

 

Ungültig => Wenn keine Kontrolllinie (C) sichtbar ist, ist das Ergebnis als ungültig zu betrachten. Der Test funktioniert nicht richtig und sollte mit einem neuen Test-Kit wiederholt werden.

 

Eine genaue Interpretation eines Ergebnisses finden Sie in der Kurzanleitung des Selbsttests im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

 

Widerspruchserklärung zum freiwilligen Corona-Selbsttest
Muster_Widerspruchserklärung_Deutsch.pdf
PDF-Dokument [271.8 KB]

 

09.03.2021

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

hiermit möchte ich über die weitere Beschulung an unserer Schule ab dem 15.03.2021 informieren. Weitere Infos erhalten die Schülerinnen und Schüler bzw. Eltern über die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer bzw. Beratungslehrerinnen und Beratungslehrer.

 

Die folgende Regelung gilt zunächst bis zu den Osterferien, ist aber grundsätzlich so ausgelegt, dass sie auch nach den Osterferien weiterlaufen könnte. Sollten keine weiteren Vorgaben kommen, wird diese Organisation auch nach den Ferien zunächst weiter Bestand haben.

 

Um unseren Schülerinnen und Schülern und dem Wunsch vieler Kolleginnen und Kollegen nach Aufrechterhaltung der äußeren Differenzierung in den oberen Jahrgängen gerecht zu werden, haben wir die einzelnen Jahrgänge zum Teil differenziert betrachten müssen:

 

  • Der Präsenzunterricht ab dem 15.03.2021 endet für die Jahrgänge 5-EF nach der 4. Stunde, am Dienstag nach der 5. Stunde und die SuS werden lt. Stundenplan unterrichtet. Der Nachmittagsunterricht wird zunächst nicht in Präsenz unterrichtet und findet weiterhin auf Distanz über Teams statt. Die Q1 und die Q2 werden wie bisher in Präsenz nach Plan beschult. Hier findet auch der Unterricht am Nachmittag weiterhin statt.

 

  • Die Jahrgänge 5-8 werden in halben Klassen in Präsenz im Klassenverband unterrichtet. Die Klassenlehrer/innen teilen hierfür ihre Klassen in zwei Gruppen ein und teilen dies ihren Schülerinnen und Schülern bis Freitag mit. In der kommenden Kalenderwoche wird Gruppe „A“ vor Ort in der Schule unterrichtet, Gruppe „B“ ist zu Hause. Nach Möglichkeit wird die Einteilung der Gruppen so seitens der Klassenleitungen organisiert, dass Schüler/innen, die Geschwister an unserer Schule haben, jeweils in der Gruppe „A“ eingeteilt sind.

 

  • Die Einteilung der EF hat Frau Kleine vorgenommen und wird entsprechend darüber informieren.

 

  • Der Fokus wird bewusst auf den Präsenzunterricht vor Ort in den Kleingruppen und auf der Fortführung des fachlichen Lernens liegen. Die Gruppen, welche zu Hause sind, werden dann vorwiegend mit Übungsaufgaben zur Festigung versorgt. 

 

  • Da in den Jahrgängen 9 und 10 mit sehr wenigen Ausnahmen alle Fächer in der äußeren Differenzierung unterrichtet werden, gilt für diese Jahrgänge folgendes Modell ab dem 15.03.2021: 
    Die Jahrgänge kommen grundsätzlich als ganzer Jahrgang abwechselnd zur Schule. In der kommenden Woche (15.03.-19.03.21) startet der Jahrgang 10 und der Jg. 9 wird wie bisher auf Distanz in der äußeren Differenzierung unterrichtet. In der darauffolgenden Woche (22.03.-26.03.21) ist dann der Jahrgang 9 vor Ort und der Jg. 10 zu Hause. Jede Klasse bekommt für den Präsenzunterricht zwei feste Räume zugewiesen. Mit dieser Organisation können wir grundsätzlich die äußere Differenzierung aufrecht halten. Weitere Infos erhalten die Schüler/innen durch ihre Klassenlehrer/innen. Der Nachmittagsunterricht findet grundsätzlich auch in diesen Jahrgängen auf Distanz über Teams statt. 

 

  • Die bisherigen Regelungen bzgl. der Pausen (Zuordnung der Schulhöfe, Toiletten etc.) bleiben bestehen. Morgens werden die Schüler/innen weiterhin an den vereinbarten Plätzen von den Fachkollegen/innen abgeholt. Die Schüler/innen müssen auf dem Schulgelände medizinische Masken tragen.

 

  • Die Mensa bleibt zunächst geschlossen, der Kiosk wird voraussichtlich ab Montag, 15.03.2021, in den Hofpausen wieder öffnen.

 

Auch wenn die bisherige Beschulung über Teams in den letzten Wochen und Monaten im Regelfall sehr gut geklappt hat, denken wir, dass wir mit diesem Modell auch in nächster Zeit im Sinne unserer Schüler/innen und den aktuellen Vorgaben weiterhin eine gute Beschulung im Rahmen der Pandemie werden sicherstellen können.

 

Wir freuen uns auf die Schüler/innen im Präsenzunterricht!

 

 

Viele Grüße und bleiben Sie gesund!

 

Lars Schröder

Stv. Schulleiter

 

                                                                                              17.02.2021

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

hier die aktuellen Informationen bzgl. der Beschulung aller Jahrgänge ab dem 22.02.2021:

Wie schon an dieser Stelle geschrieben, sollen zuerst die Abschlussjahrgänge (10, Q1 und Q2) ab dem 22.02.2021 wieder in den Präsenzunterricht starten. Den Schulen wurde diesbezüglich ein gewisser Handlungsspielraum eingeräumt.

Bei den Überlegungen musste ferner berücksichtig werden, dass wir aufgrund der aktuellen  positiven Inzidenzentwicklung in NRW und den Aussagen des Ministeriums davon ausgehen müssen, dass wir schon bald weitere Vorgaben bzgl. der Beschulung der anderen Jahrgänge erhalten werden. Letzte Aussagen deuten daraufhin, dass bei einem Inzidenzwert von unter 50 in NRW ggfs. alle SuS wieder zurück in die Schule kommen sollen. Ob das dann in den weiterführenden Schulen im Wechselunterricht sein wird oder gleich alle SuS zurückkommen sollen, steht aktuell noch nicht fest. Da uns voraussichtlich bald weitere Vorgaben erreichen werden, sollten sich die Auswirkungen des Präsenzunterrichts der Abschlussjahrgänge auf die anderen Jahrgänge somit möglichst stark in Grenzen halten, um unseren guten IST-Stand im Distanzlernen möglichst im Sinne unserer gesamten Schülerschaft zu wahren und auf neue Vorgaben schnell reagieren zu können. 

 

Für die einzelnen Jahrgänge bedeutet dies im Einzelnen:

  • Die Q1 und Q2 werden ab dem 22.02.2021 regulär in Präsenz in der Schule nach Stundenplan unterrichtet. Weitere Informationen erhalten die Schülerinnen und Schüler über ihre jeweiligen Beratungslehrerinnen und  Beratungslehrer.
  • Bzgl. des Jahrgangs 10 sieht die Lage etwas komplexer aus. Hier wird es zunächst einen Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht geben. Die Präsenztage werden für diesen Jahrgang Montag, Mittwoch und Freitag sein. An diesen Tagen werden im bekannten Kurssystem die Prüfungsfächer Deutsch, Mathematik und Englisch unterrichtet. Weitere Informationen (Räume, genaue Unterrichtszeiten etc.) erhalten die Schülerinnen und Schüler in den nächsten Tagen von ihren Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern. Durch diese Organisation ist weiterhin gewährleistet, dass die Schülerinnen und Schüler weiterhin in ihren Fächern, sowohl in ihren Prüfungsfächern als auch in den anderen Fächern, im Rahmen ihrer jeweiligen Differenzierung und weiterhin durch ihre Fachlehrerinnen und Fachlehrer unterrichtet werden können und somit möglichst wenig Unterrichtsstoff verpassen. Ferner ist auf diesem Weg sowohl für diesen Jahrgang als auch für die anderen Jahrgänge gewährleistet, dass das bisherige Distanzlernen, für das wir sowohl von Eltern- als auch Schülerseite und auch seitens der Bezirksregierung positive Rückmeldungen erhalten haben, im Regelfall weiterhin aufrecht gehalten werden kann.
  • Die anderen Jahrgänge werden zunächst weiter über Teams unterrichtet. Im Einzelfall kann der Einsatz der Lehrerinnen/Lehrer im Präsenzunterricht der Abschlussjahrgänge dazu führen, dass einzelne Stunden nicht über eine Videoschalte (Teams) gehalten werden können. Die Schülerinnen und Schüler werden dann anderwärtig mit Aufgaben über die bewährten Wege versorgt. Es wurde darauf geachtet, dass dieser Ausfall sich stark in Grenzen hält.
  • Unterrichtsausfälle (z.B. bei Krankheit eines Lehrers etc.), sowohl im Präsenz- als auch im Distanzunterricht, werden weiterhin über den Lernstatt-Vertretungsplan ausgewiesen.

 

Sobald uns weitere Informationen und Vorgaben bzgl. der Beschulung erreichen und wir diese an unsere Schule angepasst haben, werden wir wie gewohnt an dieser Stelle informieren.

 

Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!

 

Lars Schröder

Stv. Schulleiter

 

11.02.2021

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
 
nachdem uns nun erste Vorgaben seitens des Ministeriums bzgl. der weiteren Beschulung erreicht haben, möchten wir kurz informieren:
In der kommenden Schulwoche, mit Ausnahme des Rosenmontags (beweglicher Ferientag) und des Schülerberatungstages am Dienstag, findet weiterhin der Distanzunterricht in gewohnter Form in allen Jahrgängen bis einschließlich 19.02.2021 statt. Mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge (10, Q1 und Q2) wird der Distanzunterricht auch in der darauffolgenden Woche zunächst weitergehen. Hier ist seitens des Landes NRW´s bei weiter sinkenden Infektionszahlen angestrebt, alle Jahrgänge bald wieder in den Präsenzunterricht zurückzuholen. 
Mitte der kommenden Woche werden wir an dieser Stelle informieren, wie die Beschulung in den Abschlussjahrgängen im Einzelnen ab dem 22.02.2021 an unserer Schule geregelt sein wird.
 
Viele Grüße und bleiben Sie und Ihre Lieben gesund!
 
Lars Schröder
Stv. Schulleiter

28.01.2021

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

nachdem uns heute die Informationen seitens des Ministeriums erreicht haben, gelten ab Montag, 01.02.2021, folgende Regelungen an der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule:

 

  • In allen Jahrgängen wird der Unterricht weiterhin bis einschließlich 12.02.2021 grundsätzlich nur als Distanzlernen erteilt. Die von der Schulkonferenz unserer Schule festgelegten beweglichen Ferientag sind hiervon ausgenommen (12.02.2021/15.02.2021). An diesen Tagen findet kein Unterricht statt.
    In diesem Zusammenhang möchten wir uns ferner für die vielen positiven Rückmeldungen in Bezug auf das Distanzlernen seitens der Schüler- und Elternschaft herzlich bedanken. Das hat uns wirklich sehr gefreut und bestärkt. Auch die Kolleginnen und Kollegen berichten, dass das Distanzlernen über Teams mit den Schülerinnen und Schülern im Regelfall gut funktioniert. An dieser Stelle auch ein herzliches Dankeschön an die Schüler- und Elternschaft von unserer Seite. Wir denken, dass wir hier als Schulgemeinschaft in den letzten Wochen und Monaten einen großen Schritt gemeinsam gegangen sind, so dass wir im Vergleich durchaus gut aufgestellt sind. 

 

  • Für Schüler/innen aller Jahrgänge besteht weiterhin die Verpflichtung, sich über die Lernstatt bzw. Teams über die Lerninhalte/Aufgaben regelmäßig zu informieren. Im Regelfall stehen die Kolleginnen und Kollegen zu den angesetzten Zeiten des regulären Stundenplans für Rücksprachen bzgl. Aufgabenstellungen bzw. für den Unterricht über Teams zur Verfügung. Eine Ausnahme ist etwa eine akute Erkrankung des/r Kollegen/in. In diesem Fall wird die Abwesenheit des/r Kollegen/in im Regelfall über den Vertretungsplan in der Lernstatt für die Schülerinnen und Schüler angezeigt.

 

  • Der Unterricht an der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule findet weiterhin ausschließlich als Distanzlernen über die Ihnen bekannten Wege (Teams, Lernstatt) statt. Für Kinder der Jahrgänge 5 und 6, bei denen eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegt und für Kinder, die unter gar keinen Umständen zu Hause betreut werden können, wird ein Betreuungsangebot angeboten. Im Rahmen dieses Angebots in der Schule wird jedoch kein Unterricht erteilt, die SuS werden ausschließlich betreut. Den Antrag für das Angebot finden Eltern unter dem Reiter „Corona-Infos“. Die Anträge müssen bei unserer Abteilungsleiterin I, Fr. Bettina Czaja, eingereicht werden. Sie steht ebenfalls für Rückfragen zur Verfügung (b.czaja@paderborn.de). 
    Ferner sind Eltern weiterhin seitens der Bundes- und auch Landesregierung dringend aufgerufen, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. So ist auch die Beschulung der SuS am ehesten gewährleistet. 

 

  • Grundsätzlich werden in allen Jahrgängen an der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule bis einschließlich 12.02.2021 keine Klassenarbeiten/Klausuren geschrieben.

 

  • Direkt nach den Halbjahreszeugnissen fand im letzten Schuljahr unser Schülerberatungstag statt. Wir möchten den Termin ungern gänzlich ausfallen lassen, überlegen aber, diesen aufgrund der aktuellen Lage auf Dienstag, 16.02.2021, zu verschieben. Diese Verschiebung ziehen wir in Betracht, da zum Einen der Unterrichtszeitraum in Präsenzform seit dem letzten Beratungstag durch den Lockdown sehr kurz war und wir zum Anderen noch alle mitten im Distanzlernen stecken. Neben der individuellen Beratung der Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf das kommende Halbjahr, soll dieser Tag unter dem Schwerpunkt stehen, wie das Lernen mit dem jeweiligen Schüler, der jeweiligen Schülerin im Distanzunterricht funktioniert hat. Der Beratungstag soll dann auf Distanz, im Regelfall über Teams stattfinden. Weitere Infos werden diesbezüglich selbstverständlich folgen. In der Oberstufe soll der Beratungstag unter jahrgangsspezifischen Schwerpunkten durchgeführt werden. Auch hier folgen weitere Infos.

 

  • Der Mensa- und Kioskbetrieb wird entsprechend den Vorgaben und der genannten Termine bis zum 16.02.2021 grundsätzlich eingestellt. Die Essen werden entsprechend storniert.

 

Selbstverständlich werden wir weiterhin an dieser Stelle bzgl. neuer Vorgaben im Hinblick auf die Beschulung an der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule informieren.
 

Wir hoffen natürlich sehr, dass wir uns bald alle wieder gesund in der Schule wiedersehen und der reguläre Schulbetrieb bald wieder möglich sein wird. Die aktuellen Zahlen im Rahmen der Pandemie sollten uns allen auch diesbezüglich etwas Grund zur Hoffnung geben.

 

Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!

 

Lars Schröder

Stv. Schulleiter                                                                                                                        

 

                                                                                                                                 21.01.2021

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

die Ausgabe der Halbjahreszeugnisse an der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule für die Jahrgänge 5-Q1 am 29.01.2021 erfolgt in diesem Jahr aufgrund der derzeit kritischen Pandemielage und unter Beachtung der Vorgaben grundsätzlich zunächst digital über den persönlichen Lernstatt-Zugang der Schülerinnen und Schüler per Mail. Die Klassenlehrer/innen und Beratungslehrer/innen versenden eine entsprechende Kopie der Zeugnisse am Freitag bis 12.30 Uhr. Selbstverständlich wird das Originalzeugnis den Schülerinnen und Schülern in der Schule ausgehändigt, sobald der Präsenzunterricht an unserer Schule wieder startet.

Sollten Eltern die zunächst digitale Übermittlung der Halbjahreszeugnisse über den persönlichen Account ihrer Kinder nicht wünschen oder dringend ein Originalzeugnis benötigen und stattdessen das Halbjahreszeugnis am Freitag, 29.01.2021, persönlich in der Schule abholen wollen, können sie dies den Klassenlehrern/innen und Beratungslehrer/innen bis zum 26.01.2021 über Teams und/oder Dienstemail kurz mitteilen. 

Es wird dann ein individuelles Zeitfenster am Freitagvormittag (29.01.2021) festgelegt und den Eltern bzw. Schülerinnen und Schülern mitgeteilt. Zu dieser Zeit müssen dann die Zeugnisse in der Schule abgeholt werden. 

Wir möchten Sie darum bitten, dass die Möglichkeit, die Zeugnisse persönlich in der Schule abzuholen, nur in dringenden Fällen wahrgenommen wird. Vielen Dank!

Der reguläre Distanzunterricht am 29.01.2021 endet für die Jahrgänge 5-Q1 um 10.30 Uhr. Für die Q2 findet an diesem Tag der Unterricht regulär in den ersten beiden Stunden und der Nachmittagsunterricht statt. 

 

Freundliche Grüße 

 

Lars Schröder

Stv. Schulleiter 

 

 

 07.01.2021

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

nachdem uns nun Informationen seitens des Ministeriums erreicht haben, gelten ab Montag, 11.01.2021, folgende Regelungen an der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule:

 

  • In allen Jahrgängen wird der Unterricht grundsätzlich nur als Distanzlernen erteilt. Falls noch nicht vor den Ferien geschehen, können die Schüler/innen am Dienstag, 12.01.2021, entweder zur ersten Stunde (07.55 Uhr) oder nach der Hofpause (10.20 Uhr) ihre Materialien aus ihren Schränken holen. Nachdem die Materialien geholt worden sind, müssen die Schüler/innen das Schulgelände wieder verlassen. Aufgrund dieser Maßnahme und der benötigten Zeit zur Klärung weiterer organisatorischer Gegebenheiten beginnt das Distanzlernen an der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule am Mittwoch, 13.01.2021! Einzige Ausnahme hiervon können Kurse der Q2 sein. Betroffene SuS werden dann in den nächsten Tagen von den Fachkollegen/innen entsprechend informiert.

 

  • Für Schüler/innen aller Jahrgänge besteht die Verpflichtung, sich über die Lernstatt bzw. Teams über die Lerninhalte/Aufgaben regelmäßig zu informieren. Im Regelfall stehen die Kolleginnen und Kollegen zu den angesetzten Zeiten des regulären Stundenplans für Rücksprachen bzgl. Aufgabenstellungen bzw. für den Unterricht über Teams zur Verfügung. Ausnahmen sind etwa Klausurzeiten in der Q1/Q2 oder eine akute Erkrankung des/r Kollegen/in. In diesem Fall wird die Abwesenheit des/r Kollegen/in im Regelfall über den Vertretungsplan in der Lernstatt entsprechend für die Schülerinnen und Schüler angezeigt.

 

  • Der Unterricht an der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule findet ausschließlich als Distanzlernen über die Ihnen bekannten Wege (Teams, Lernstatt) statt. Für Kinder der Jahrgänge 5 und 6, bei denen eine akute Kindeswohlgefährdung vorliegt und für Kinder, die unter gar keinen Umständen zu Hause betreut werden können, wird ein Betreuungsangebot angeboten. Im Rahmen dieses Angebots in der Schule wird jedoch kein Unterricht erteilt, die SuS werden ausschließlich betreut. Den Antrag für das Angebot finden Eltern unter dem Reiter „Corona-Infos“. Die Anträge müssen bei unserer Abteilungsleiterin I, Fr. Bettina Czaja, eingereicht werden. Sie steht ebenfalls für Rückfragen zur Verfügung (b.czaja@paderborn.de). 
    Alle Eltern sind jedoch seitens der Bundes- und auch Landesregierung dringend aufgerufen, ihre Kinder zu Hause zu betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten. So ist auch die Beschulung der SuS am ehesten gewährleistet.

 

  • Klausuren/Prüfungen der Jahrgänge Q1 und Q2 finden entsprechend der Ansetzung in den nächsten Wochen statt. In den anderen Jahrgängen werden bis zum 31.01.2021 keine Klassenarbeiten mehr geschrieben.

 

  • Der Mensa- und Kioskbetrieb wird natürlich entsprechend den Vorgaben bis zum 31.01.2021 eingestellt. Die Essen wurden entsprechend storniert.

 

 

Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!

 

Lars Schröder

Stv. Schulleiter

 

 

Liebe Schülerinnen und  Schüler, liebe Eltern,

 

wie Sie sicherlich schon aus den Medien entnommen haben, beginnen die Weihnachtsferien in diesem Jahr aufgrund des Pandemiegeschehens etwas früher. Der letzte Schultag ist Freitag, 18.12.2020.

Die längerfristigen Pläne von Schulen für die Termine von Klausuren bedingen einige Ausnahmen. So können etwa Klausuren in der gymnasialen Oberstufe auch noch am 21. oder 22.12.20 geschrieben werden.

 

Eltern, deren Kinder die Jahrgangsstufen 5 oder 6 besuchen, können ferner eine Notbetreuung für den 21.12.20 und/oder 22.12.20 in Anspruch nehmen.

Das ausgefüllte Antragsformular muss spätestens bis zum 10.12.2020 bei der jeweiligen Klassenleitung abgegeben werden. Vielen Dank!

 

Freundliche Grüße

 

Lars Schröder

Stv. Schulleiter
 

Bild von Lea - Klasse 6

Erkrankung
Hier finden sie das Schaubild in mehreren Sprachen.
Erkrankung Kind Schaubild mehrsprachig.p[...]
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18.12.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

ein sehr herausforderndes und außergewöhnliches Jahr neigt sich nun langsam dem Ende.

Wir hoffen und wünschen uns natürlich sehr, dass wir uns alle nach den Weihnachtsferien am 11.01.2021 gesund in der Schule wiedersehen und dass der Alltag, sowohl der schulische als auch der private, nach und nach in unser aller Leben im nächsten Jahr zurückkehren wird. Das wird kommen, nur wir brauchen, wie alle Menschen in dieser Welt, noch etwas Geduld.

Im April dieses Jahres habe ich zu Beginn der Pandemie an dieser Stelle geschrieben, dass es sicherlich in diesem Jahr an der ein oder anderen Stelle schulisch nicht alles rund laufen wird, aber dass ich mir absolut sicher bin, dass wir diese immense Herausforderung annehmen und gut gemeinsam meistern werden. Wir sind der Überzeugung, dass wir dies als Schulgemeinschaft sehr gut geschafft haben. Gemeinsam im Kollegium und gemeinsam mit der Schüler- und Elternschaft. Vielen Dank für das Vertrauen, die gute Zusammenarbeit und auch für den Zusammenhalt.

 

Wir gehen Stand jetzt davon aus, dass der Präsenzunterricht nach den Ferien wieder regulär stattfinden wird. Sollten sich wider Erwarten noch diesbezüglich Änderungen ergeben, werden wir natürlich an dieser Stelle entsprechend informieren.

 

Abschließend wünschen wir Ihnen/euch und Ihren/euren Familien eine schöne und besinnliche Weihnachtszeit und vor allem Gesundheit!

 

Freundliche Grüße

 

Lars Schröder

Stv. Schulleiter

 

                                                                                                                                                                                                                            14.12.2020

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

in NRW hat sich bzgl. der unten schon aufgeführten Regelungen vom 11.12.2020 nichts verändert. Sollten uns doch noch neue Vorgaben erreichen, werden wir an dieser Stelle selbstverständlich entsprechend informieren. Wir gehen aber nicht davon aus, dass es noch weitere Änderungen geben wird.

Der Kiosk bleibt in dieser Woche weiter geöffnet. Ebenfalls bleibt nach Rücksprache mit der Stadt die Mensa zunächst geöffnet.

Sollten im Laufe der Woche so viele Schüler/innen in das Distanzlernen wechseln, dass nur noch sehr wenige Schülerinnen und Schüler (<10) essen gehen, wird die Mensa seitens der Stadt geschlossen. Auch diesbezüglich werden wir dann entsprechend informieren.

Für die Schülerinnen und Schüler des Jahrgangs 5, die nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, hat das Sekretariat das Mittagessen storniert. Seitens der Stadt wurde auch das Essen für die Jahrgänge 8-13 aufgrund des verpflichtenden Distanzunterrichts storniert. Die Gelder werden entsprechend gutgeschrieben.

Eltern, deren Kinder die Jg. 6 und 7 besuchen und demzufolge ggfs. freiwillig zum Essen angemeldet sind, melden das Essen bitte selbst über den bekannten Weg ab, sobald ihr Kind ins Distanzlernen wechselt und entsprechend nicht mehr in der Schule essen wird.

 

 

Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!

 

Lars Schröder

Stv. Schulleiter

 

                                                                                                                                                                                                                           

11.12.2020

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

nachdem uns nun Informationen seitens des Ministeriums erreicht haben, gelten ab Montag, 14.12.2020, folgende Regelungen an der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule:

 

  • In den Jahrgängen 8-13 wird Unterricht grundsätzlich nur als Distanzlernen erteilt. Die Schüler/innen dieser Jahrgänge können noch am Montag, 14.12.20, entweder zur ersten Stunde (07.55 Uhr) oder nach der Hofpause (10.20 Uhr) ihre Materialien aus ihren Schränken holen. Die entsprechenden Schüler/innen werden zu diesen Zeiten von ihrem Fachlehrer / ihrer Fachlehrerin  abgeholt und ins Gebäude gelassen. Nachdem die Materialien geholt worden sind, müssen die Schüler/innen das Schulgelände wieder verlassen.

 

  • In den Jahrgängen 5-7 können die Eltern bzw. Erziehungsberechtigte ihre Kinder vom Präsenzunte​rricht befreien. Nach Möglichkeit sollen aber auch die Schüler/innen der Jg. 5-7 in das Distanzlernen wechseln und nicht mehr am Präsenzunterricht in der Schule teilnehmen. Die Eltern zeigen den Klassenlehrern/innen schriftlich an (Dienstemail, Teams, etc.), wenn sie von dieser Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14.12.20. Ein Hin- und Herwechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Da Schüler/innen der Jg. 5-7 noch die Möglichkeit haben, weiterhin im Präsenzunterricht unterrichtet zu werden, wird weiter nach aktuellem Stundenplan unterrichtet.

 

  • An den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (07./08.01.2021) findet kein Unterricht statt. Der reguläre Unterricht findet dann wieder ab dem 11.01.2021 statt.

 

  • Die Klausuren/Prüfungen der Jahrgänge 9, 10, EF, Q1 und Q2 (abschlussrelevante Jahrgänge) finden entsprechend der Ansetzung in der nächsten Woche statt! Bzgl. der anderen Jahrgänge sind die Kollegen/innen angehalten, zu prüfen, ob die angesetzten Arbeiten dringend erforderlich sind bzw. aufgrund der aktuellen Lage ausnahmsweise entfallen oder in den Januar verschoben werden können. Sollte beides nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, wird der Kollege/die Kollegin sich mit den entsprechenden Schülerinnen/Schüler in Verbindung setzen. Die Arbeit findet dann zum angekündigten Termin in der nächsten Woche statt.

 

  • Für Schüler/innen, die am Distanzlernen teilnehmen, besteht die Verpflichtung, sich über die Lernstatt bzw. Teams über die Lerninhalte regelmäßig zu informieren. Im Regelfall stehen die Kolleginnen und Kollegen zu den angesetzten Zeiten des regulären Stundenplans für Rücksprachen zur Verfügung. Ausnahmen sind etwa Klausurzeiten oder ein Einsatz im Präsenzunterricht vor Ort. In diesem Fall werden anderweitig Aufgaben bereit gestellt.

 

  • Aktuell liegen uns noch keine Informationen über den Mensabetrieb in der kommenden Woche. Sobald diese uns erreichen, werden wir an dieser Stelle informieren.

 

 

Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!

 

Lars Schröder

Stv. Schulleiter

19.11.2020

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

das Mensateam unserer Schule ist bis einschließlich 30.11.2020 in Quarantäne. Es müssen weiter keine Schüler/innen und Lehrer/innen in Quarantäne.

Nach Abstimmung mit dem Schulverwaltungsamt bleibt die Mensa der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule bis einschließlich Montag, 30.11.2020, geschlossen.

Nach Abwägung aller notwendigen Details und Rücksprache mit allen Beteiligten, ist das aus unserer Sicht der verantwortungsvollste Weg in dieser Situation.

Der Unterricht wird in allen Jahrgängen entsprechend der Stundenpläne erteilt. Bitte denken Sie daran, ihren Kindern für diese Zeit etwas zu Essen mit in die Schule zu geben.

 

Der Menüplan in OPC wird für diesen Zeitraum gelöscht und die bisher bestellten Menüs werden seitens der Stadt storniert.

Der Kiosk bleibt in dieser Zeit geöffnet.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!

 

Lars Schröder

Stv. Schulleiter

18.11.2020

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, 

 

zur Info:

 

direkt vor der Mittagspause erreichte uns die Nachricht, dass ein Mensamitarbeiter, der nicht in der Essensausgabe tätig ist, positiv auf das Coronavirus getestet worden ist.

Vorsorglich haben wir heute die Mensa nicht geöffnet und sie wird auch am Donnerstag und Freitag geschlossen bleiben. Der Nachmittagsunterricht für die Jahrgänge 5-10 entfällt am 19. und 20.11.20 aufgrund der Mensaschließung entsprechend und die Schülerinnen und Schüler werden durch die Fachlehrer/innen mit Aufgaben versorgt. Der Unterricht für die Oberstufe findet regulär statt.

Ferner wird der Kiosk vorsorglich am 19. und 20.11.2020 ebenfalls geschlossen bleiben. Sollten uns weitere Informationen und Vorgaben seitens des Gesundheitsamtes erreichen, werden wir selbstverständlich umgehend informieren.

 

Freundliche Grüße

 

Lars Schröder

Stv. Schulleiter

 

Der Schulbetrieb in Corona-Zeiten nach den Herbstferien

21. Oktober 2020

Liebe Schülerinnen und Schüler,

liebe Eltern,

die Schulgemeinschaft der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule hatte sich grundsätzlich schon auf das freiwillige Tragen eines MNS auch im Unterricht zum Schutz aller Beteiligten verständigt.

Nach den Herbstferien ist das Tragen eines MNS seitens des Schulministeriums nun wieder auch im Unterricht verpflichtend vorgeschrieben. Aufgrund der bisherigen Vereinbarungen ändert sich aber somit nicht viel bzgl. des Unterrichtsgeschehens an unserer Schule und der Unterricht wird weiterhin nach Stundenplan stattfinden.

Da wir zur Sicherheit die Räume häufig komplett durchlüften werden und die Pausen (auch bei schlechterem Wetter) auf den Schulhöfen stattfinden, müssen alle angemessen warm gekleidet sein.

 

Freundliche Grüße und bleiben Sie gesund!

 

 

Corona-Informationen der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule

Informationen zum Coronavirus

Aktuelle Informationen zum Coronavirus erhalten Sie auf den Internetseite des Robert-Koch-Instituts und der Gesundheitsbehörden: |Link|

Das NRW-Gesundheitsministerium hat darüber hinaus ein Bürgertelefon zum Coronavirus unter der Nummer (0211) 9119 1001 geschaltet.

Wenn neben den festen Schultagen noch Betreuungsbedarf für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 und 6 besteht, füllen Sie bitte das Formular aus und wenden sich damit dann an uns.

 

Aktuelle Information vom 20.05.2020

 

Hygieneplan - Corona - Heinz-Nixdorf-Gesamtschule
Hygieneplan Corona Heinz-Nixdorf-Gesamts[...]
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Aktuelle Information vom 17.04.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

es steht nun fest, dass die Schulen in NRW schrittweise wieder öffnen werden.
Der Unterricht an der Heinz-Nixdorf-Gesamtschule startet für den Jahrgang 10 am Donnerstag, 23.04.2020, mit dem Ziel, die Schülerinnen und Schüler auf die Abschlussprüfungen in Deutsch, Mathematik und Englisch vorzubereiten. Diese Prüfungen werden in diesem Jahr nicht zentral, sondern werden von den Schulen selbst gestellt. Weitere Infos diesbezüglich und zum entsprechenden Stunden- und Zeitplan für den Jahrgang 10 folgen.
Alle anderen Jahrgänge bleiben auch weiterhin zu Hause und werden von den Kolleginnen und Kollegen mit Aufgaben betraut. Erst am 04.05.2020 beginnt dann der Unterricht voraussichtlich für die Jahrgangsstufen 9 und Q1.

Wir werden in den nächsten Tagen für den Start des Jahrgangs 10 das Raumkonzept unserer Schule entsprechend anpassen, so dass das Einhalten der Hygienestandards und Abstandsregeln für unsere Schüler/innen gewährleistet sein wird.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Schröder
Stv. Schulleiter

Aktuelle Information vom 15.04.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

zunächst einmal hoffe ich, dass ihr/Sie und eure/Ihre Familien ein schönes Osterfest hattet/hatten.

Aktuell haben wir noch keine genaueren Informationen bzgl. des Schulstarts in NRW bekommen. Diese waren zwar ursprünglich für den 15.04.20 angekündigt, da unsere Bundeskanzlerin aber erst heute zunächst mit den Ministerpräsidenten getagt hat, ist dies aber auch nicht weiter verwunderlich.
Sobald wir neue Informationen/Richtlinien bekommen und an unsere Schule angepasst haben, werden wir euch/Sie an dieser Stelle natürlich informieren. Wir gehen davon aus, dass wir im Laufe des 16.04.20 weitere Vorgaben bekommen werden und euch/Sie dann entsprechend spätestens am 17.04.20 über die weiteren Schritte informieren können.

Sicherlich wird bis zu den Sommerferien so einiges anders sein. Wir sind aber zuversichtlich, dass wir das zusammen hinbekommen werden. Gemeinsam im Kollegium und gemeinsam mit unseren Schülerinnen und Schülern und Eltern.

Uns allen ist natürlich bewusst, dass es so eine Situation noch nie gegeben hat und dass somit die Aufgaben, die sich uns daraus in den nächsten Wochen stellen werden, neu sind, weshalb es häufig sicherlich keine vorgefertigten Lösungen geben wird und in den nächsten Wochen voraussichtlich aus der aktuellen Situation heraus, kurzfristige Entscheidungen getroffen und Pläne ggfs. angepasst werden müssen.

Wir sind uns aber absolut sicher, dass wir das zusammen meistern werden und rückblickend hoffentlich werden sagen können, dass es sicherlich an der einen oder anderen Stelle geknirscht hat, wir aber diese immense Herausforderung angenommen und die Probleme gelöst haben.

Ich hoffe sehr, dass wir uns bald alle gesund in der Schule wiedersehen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Schröder
Stv. Schulleiter

Aktuelle Information vom 03.04.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

Stand jetzt wird der Unterricht am 20.04.2020 in NRW wieder losgehen. 
Wie uns heute seitens des Ministeriums mitgeteilt worden ist, werden wir voraussichtlich am 15.04.2020 weitere Informationen dazu erhalten, wie es am 20.04.2020 genau mit dem Schulbetrieb in NRW weitergehen wird. Sobald diese Informationen vorliegen und die Vorgaben dann ggfs. von unserer Seite aus an unsere Schule angepasst worden sind, wird eine entsprechende Information auf der Homepage erfolgen.

Wir hoffen und wünschen uns natürlich sehr, dass wir uns alle bald wieder gesund in der Schule wiedersehen werden und dass der Alltag, sowohl der schulische als auch der private, nach und nach in unser aller Leben zurückkehren wird. Das wird kommen, nur wir brauchen, wie alle Menschen zur Zeit, noch etwas Geduld.
Bis dahin wünschen wir Ihnen/euch und Ihren/euren Familien trotz dieser schwierigen Lage eine schöne Osterzeit und vor allem Gesundheit!

Mit freundlichen Grüßen 

 
Lars Schröder 
Stv. Schulleiter


Link zu den Schulmails des Ministeriums:

Schulmails des Ministeriums

 

Aktuelle Infomation vom 17.03.2020

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

die Beratungstage am 30./31.03.2020 werden nicht stattfinden. Sollten Eltern Gesprächsbedarf haben, können sie die Kolleginnen und Kollegen per Dienstemail (s. Homepage) kontaktieren.

Ferner ist der Girls´ und Boys´ Day am 26.03.2020 abgesagt.

 

Freundliche Grüße und passen Sie auf sich und Ihre Lieben gut auf!

 

 

Lars Schröder

Stv. Schulleiter

 

Aktuelle Information vom 17.03.2020

 

Liebe Schülerinnen und Schüler,

 

eure Klassenlehrerteams sind in den letzten beiden Tagen sicherlich schon mit euch in Kontakt getreten und haben euch über unser Vorgehen zu Informationswegen und Aufgaben in den nächsten Wochen informiert.

Unter folgendem Link, gelangt ihr zum E-Mail Portal bei dem ihr euch mit eurem Benutzernamen und Passwort anmeldet:

 

https://webmail.lspb.de

 

Sollte es dabei Schwierigkeiten geben, kontaktiert bitte eure Klassenlehrer. Ihre Kontaktadressen findet ihr hier:

 

Kontaktdaten der Klassenlehrer

 

Viel Erfolg und bleibt gesund

 

i.A. Marco Bilke

Aktuelle Information vom 16.03.2020

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,

 

falls noch benötigte Bücher und Materialien in der Schule verblieben sind, können diese am Dienstag, 17.03.2020,

abgeholt werden. 

Die Schülerinnen und Schüler werden durch die Klassenlehrer telefonisch kontaktiert und über die Lernstatt mit Unterrichtsaufgaben versorgt.

Da wahrscheinlich sehr viele Schülerinnen und Schüler in Paderborn auf die Lernstatt zugreifen werden, kann es hierbei zu Überlastungen kommen.

Deshalb: mehrfach probieren.

 

 

Freundliche Grüße

 

Andrea Reck

Aktuelle Information vom 13.03.2020

 

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

ab Montag, 16.03.2020, werden bis zum Beginn der Osterferien alle Schulen im Land Nordrhein-Westfalen geschlossen.

Damit die Eltern die Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag, 17.03.20, aus eigener Entscheidung ihre Kinder im Notfall zur Schule schicken.

Die Betreuung wird an diesen beiden Tagen sichergestellt.

Weitere Informationen zur Thematik (zentrale Prüfungen etc.) finden Sie auf den Seiten des Schulministeriums 

https://www.schulministerium.nrw.de

 

Lars Schröder

Stv. Schulleiter

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