Ziele
Das Konzept soll Transparenz, Nachvollziehbarkeit, Eindeutigkeit und Berechenbarkeit für das Kollegium schaffen.
Vertretungspläne werden mit dem Ziel erstellt, die Qualität des Unterrichts soweit wie möglich zu erhalten und so wenig Unterricht wie möglich ausfallen zu lassen.
Die Mehrarbeit, die durch Vertretungsunterricht verursacht wird, soll auf das notwendige Maß beschränkt werden.
Formen von Vertretungsunterricht
Es lassen sich folgende Formen von Vertretungsunterricht unterscheiden:
Ad-hoc-Vertretungen bzw. kurzfristig anfallende Vertretungen, die ad hoc bzw. für die einzelnen Schultage geregelt werden.
Langzeitvertretungen, d.h. absehbar länger als zwei Wochen dauernder Vertretungsunterricht. In diesem Fall ist auf die Kontinuität in der fachlichen Arbeit Wert zu legen. Es werden u.U. Planänderungen notwendig.
Vorhersehbare, planbare Vertretungen.
Grundsätze – Organisation
Der Einsatz von Vertretungslehrkräften wird möglichst nach folgender Reihenfolge geplant:
Lehrkräfte, die in der Vertretungsreserve eingesetzt sind.
Lehrkräfte, die in der Klasse unterrichten.
Lehrkräfte, die das zu unterrichtende Fach selbst erteilen.
Bei einer Langzeiterkrankung sollten alle Vertretungsstunden eines Faches möglichst in der Hand von nicht mehr als zwei Fachlehrkräften liegen.
Die Schülerinnen und Schüler haben ein Recht darauf, bis 15.00 Uhr (dienstags bis 13.50 Uhr) beschult zu werden. Die Eltern teilen zu Beginn eines Schuljahres den Klassenlehrern / Klassenlehrerinnen mit, ob ihr Kind, falls der Nachmittagsunterricht (13.30 Uhr – 15.00 Uhr) ausfällt, die Schule früher verlassen darf (12.35 Uhr oder 13.30 Uhr) bzw. an dem Unterricht einer Parallelklasse bis 15.00 Uhr teilnehmen soll. Um die Sicherstellung der Betreuung kümmern sich die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer.
Der Vertretungsplan selbst wird im Eingangsbereich der Schule und im unteren Lehrerzimmer aufgehängt. Sollten sich am aktuellen Tag noch Änderungen ergeben, wird zusätzlich auch noch ein Plan im oberen Lehrerzimmer aufgehängt.
Grundsätze – Lehrkräfte
Vertretungsunterricht ist Bestandteil des schulischen Alltags.
Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht und in der Regel auch Fachunterricht.
Vertretungsunterricht verlangt ein besonderes Maß an Kooperationsbereitschaft von allen Beteiligten, auch und gerade von den Lehrerinnen und Lehrern.
Alle Kolleginnen und Kollegen nehmen mehrmals am Tag Kenntnis (mindestens vor dem eigenen Unterrichtsbeginn, in der 1. großen Pause und vor endgültigem Verlassen der Schule) vom Stand der Vertretungsplanung.
Bei vorhersehbaren Vertretungen (Fortbildungen etc.) muss die zu vertretende Lehrkraft Planungsunterlagen für diesen Unterricht im Sekretariat (Ablage „Vertretungsunterricht“) schriftlich hinterlegen, auf das die Vertretungskräfte zurückgreifen können. Falls die Vertretungslehrkraft im Vorfeld schon benannt wird bzw. bekannt ist, sollen die Unterlagen von der zu vertretenden Lehrkraft dieser direkt übergeben werden.
Bei unvorhersehbarer Absenz (Krankheit etc.) sollte dies nur geschehen, wenn der Absenzgrund dies auch zulässt. Bei Krankheit ist dies in der Regel nicht der Fall.
Wenn Materialien bei unvorhersehbarer Absenz bereitgestellt werden können, können diese Aufgaben telefonisch über das Sekretariat (05251/1549250) oder per Mail dem Stv. Schulleiter (l.schroeder@paderborn.de) mitgeteilt werden.
Jedes Klassenlehrerteam hat einen Ordner mit Vertretungsmaterialien für die eigene Klasse angelegt und pflegt diesen. Dieser Ordner beinhaltet fachbezogene Aufgaben zur Wiederholung und Vertiefung von Fächern, welche von den Klassenlehrern/innen unterrichtet werden. Sollten keine Aufgaben hinterlegt bzw. die Wochenplanarbeit schon erledigt worden sein, kann die Vertretungslehrkraft auf diesen Ordner zugreifen.
Unvorhergesehene Abwesenheit muss am 1. Tag gemeldet werden. Folgende Möglichkeiten der Meldung können genutzt werden:
Meldung per Email / SMS beim Stv. Schulleiter bis spätestens 07.30 Uhr. Sollte keine direkte Antwort erfolgen, muss sich telefonisch in der Schule gemeldet werden.
Anruf im Sekretariat (05251/1549250) oder im Büro des Stv. Schulleiters (05251/1549252) bis spätestens 07.40 Uhr. Notfalls muss eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter im Sekretariat hinterlassen werden.
Schulische Veranstaltungen, z.B. Klassenfahrten, Wandertage, Projekttage sollten für die Klassen jeweils zur selben Zeit stattfinden. Dadurch lässt sich der Vertretungsunterricht, der durch diese Veranstaltungen bedingt wird, in Grenzen halten.
Die Anmeldung von Kollegen und Kolleginnen zu Fortbildungsveranstaltungen sollte so rechtzeitig vorgenommen werden, dass eine Terminabstimmung erfolgen kann, wobei eine vorherige Absprache in den Fachkonferenzen in diesem Zusammenhang erforderlich ist.
Grundsatz zur Einsatzmöglichkeit der LAA im Vertretungsunterricht
Lehramtsanwärter/innen informieren die Schulleitung über ihren aktuellen Ausbildungsunterricht (angeleiteter Unterricht). Bei Vertretungsbedarf in diesem Ausbildungsunterricht werden sie in der Regel zur Vertretung herangezogen. Weiterhin besteht die Möglichkeit, LAA in den Lerngruppen einzusetzen, die sie aus ihrem BdU kennen.
Grundsatz zur Einsatzmöglichkeit von Teilzeitkräften im Vertretungsunterricht
Der Einsatz zum Vertretungsunterricht soll für Teilzeitkräfte möglichst proportional zu ihrer Arbeitszeit erfolgen. Die besondere Fürsorgepflicht für Teilzeitbeschäftigte ist zu beachten (z.B. bei der Berücksichtigung von Zeiten, die zur Erfüllung familiärer Pflichten unabdingbar in Anspruch genommen werden müssen). Begründete Sperrwünsche sind zu berücksichtigen. Für Teilzeitkräfte ist der Vertretungsunterricht ab der 1. Stunde abrechenbar.
Grundsätze für Schwerbehinderte und Gleichgestellte
Zu Vertretungsstunden sind schwerbehinderte Lehrer und Lehrerinnen so wie Ihnen Gleichgestellte nur in angemessenen Grenzen heranzuziehen. Zur Frage der Belastbarkeit sind sie vorher zu hören.