Das Unterrichtsfach Recht an allgemeinbildenden Schulen ist in NRW eine Seltenheit. Die HNGe bietet als eine der ganz wenigen Gesamtschulen landesweit diese Seltenheit an. Das Fach Recht startet in der Einführungsphase und endet mit der Möglichkeit das schriftliche oder mündliche Abitur abzulegen. Bei der Gestaltung des Unterrichts verfolgen wir eine doppelte Zielsetzung. Einerseits sollen die Schülerinnen und Schüler sich mit den Besonderheiten der rechtlichen Systematik vertraut machen, die sowohl in der alltäglichen Rechtspraxis als auch im Studium und in der Ausbildung zu Berufen des rechtlichen Bereichs notwendig sind. Im Mittelpunkt des Unterrichts steht andererseits die Bearbeitung von Fällen, die zumeist dem wirklichen Leben entnommen sind. So werden Grundlagen des Zivilrechts, des Strafrechts und des Verfassungsrechts im Unterricht erarbeitet. Schüler, die während ihrer Zeit in der gymnasialen Oberstufe das Fach Recht belegt haben, haben in vielen Berufsfeldern einen Vorsprung: beim späteren Studium, insbesondere der Rechtswissenschaft und der Wirtschaft, bei dualen Studiengängen wie dem Bachelor of Law, Rechtspfleger bzw. einer dualen Polizeiausbildung, oder auch in kaufmännischen, verwaltenden, sozialen oder anderen Ausbildungen.
Die Anforderungen zur Abiturprüfung sind unter https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentralabitur-gost/faecher/fach.php?fach=25 einsehbar.